Hundesteuer Neckarsulm 2027: Gemeinderat beschließt 120 € für den ersten Hund

Der Gemeinderat Neckarsulm hat eine höhere Hundesteuer ab 2027 beschlossen: 120 € statt 102 € für den ersten Hund und 240 € statt 204 € für jeden weiteren. Kampfhunde kosten 720 €, jeder weitere 1.440 €. Die Änderungssatzung ist noch nicht veröffentlicht.

Hundesteuer in Neckarsulm pro Jahr
Satz bis 31.12.2026 ab 1.1.2027
Erster Hund102 €120 €
Zweiter Hund204 €240 €
Jeder weitere Hund204 €240 €
Zwei Hunde zusammen306 €360 €
Drei Hunde zusammen510 €600 €
Gefährlicher Hund602 €720 €

Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Was beschlossen ist

Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat am 24. September 2026 die Satzung zur 7. Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen (Vorlage BV 2026-354). Laut Ratsinformationssystem fiel der Beschluss einstimmig mit 17 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen. Oberbürgermeister Hertwig hat die Satzung am selben Tag ausgefertigt. Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die neuen Sätze

  • erster Hund: 120 € im Jahr (bisher 102 €),
  • zweiter und jeder weitere Hund: je 240 € (bisher 204 €),
  • Kampfhund: 720 € (bisher 602 €),
  • jeder weitere Kampfhund: 1.440 € (bisher 1.224 €).

Mit einem Hund zahlen Sie also 18 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 360 € statt 306 €. Hält jemand neben einem Kampfhund noch andere Hunde, gelten diese als weitere Hunde und kosten je 240 €. Steuerfreie Hunde und Hunde in einem Zwinger zählen bei der Berechnung nicht mit.

Als Kampfhunde gelten in Neckarsulm die Rassen aus der Polizeiverordnung des Landes über gefährliche Hunde, darunter Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Mastiff, sowie Hunde, die im Einzelfall als gefährlich eingestuft sind.

Was noch offen ist

Bekanntmachungsorgan der Stadt ist das Neckarsulm Journal. In der Ausgabe vom 1. Oktober 2026 ist die Änderung der Hundesteuersatzung noch nicht abgedruckt. Verbindlich werden die neuen Beträge erst mit der Veröffentlichung. Wir aktualisieren diese Meldung, sobald es so weit ist.

Was gleich bleibt

Die Änderung betrifft nur die Steuersätze in § 5. Befreiungen bleiben bestehen, etwa für Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilfsbedürftigen Menschen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), und für geprüfte Rettungshunde. Züchter können weiter die Zwingersteuer beantragen; sie beträgt das Dreifache des Steuersatzes für bis zu fünf Hunde. Die letzte Anpassung der Sätze gab es zum 1. Januar 2022.

Was Hundehalter tun müssen

Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach dem Steuerbescheid fällig. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb eines Monats an, mit dem Formular der Stadt.

Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Neckarsulm.

Quellen

Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.

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