Hundesteuer Alsdorf 2027: 120 € für einen Hund

Alsdorf erhöht die Hundesteuer zum 1. Januar 2027. Ein einzelner Hund kostet dann 120 € statt 96 € im Jahr, bei zwei Hunden zahlt jeder Hund 170 €, ab drei Hunden jeder Hund 205 €. Auch die Sätze für gefährliche Hunde steigen.

Hundesteuer in Alsdorf pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Satz bis 31.12.2026 ab 1.1.2027
1 Hund im Haushalt96 €120 €
2 Hunde: je Hund120 €170 €
3 oder mehr Hunde: je Hund144 €205 €
Zwei Hunde zusammen240 €340 €
Drei Hunde zusammen432 €615 €
Gefährlicher Hund660 €760 €

Die neuen Sätze sind beschlossen und amtlich veröffentlicht.

Was beschlossen ist

Der Rat der Stadt Alsdorf hat am 7. Juli 2026 die Zehnte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung beschlossen. Die Satzung vom 23. Juli 2026 ist im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 28 vom 29. Juli 2026 bekannt gemacht und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

So funktioniert die Staffel in Alsdorf

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde im Haushalt und gilt dann für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen. Ab 2027 heißt das:

  • 1 Hund: 120 € im Jahr (bisher 96 €),
  • 2 Hunde: je Hund 170 €, zusammen 340 € (bisher 240 €),
  • 3 oder mehr Hunde: je Hund 205 €, bei drei Hunden zusammen 615 € (bisher 432 €).

Für einen einzelnen Hund sind das 24 € mehr im Jahr. Haushalte mit mehreren Hunden trifft die Erhöhung deutlich stärker: zwei Hunde kosten 100 € mehr, drei Hunde 183 € mehr.

Gefährliche Hunde

Auch hier gilt eine Staffel. Ein gefährlicher Hund kostet ab 2027 760 € statt 660 €. Bei zwei gefährlichen Hunden zahlt jeder Hund 1.000 € (bisher 816 €), ab drei Hunden jeder Hund 1.200 € (bisher 900 €). Die Liste der Rassen, die als gefährlich gelten, hat die Stadt mit der Änderung neu gefasst. Welche Rassen genau betroffen sind, steht in der Satzung im Mitteilungsblatt.

Was sich sonst ändert

  • Die Ermäßigung um 50 % für Halter mit Sozialleistungen oder vergleichbar niedrigem Einkommen gilt nicht für Hunde, die ab dem 1. Januar 2027 angemeldet werden.
  • Neu ist eine halbjährliche Zahlung auf Antrag, jeweils am 15. Februar und 15. August. Ohne Antrag bleibt es bei der jährlichen Zahlung zum 1. Juli.
  • Hunde aus einem Tierheim der Städteregion Aachen bleiben auf Antrag 24 Monate steuerfrei.

Was Hundehalter tun müssen

Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt an. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Alle Sätze, Befreiungen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Alsdorf.

Quellen

Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.

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