Hundesteuer Alsdorf 2026
Stand: Satzung vom 13. Dezember 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Alsdorf richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 96 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 120 €, zusammen 240 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für einen einzelnen Hund auf 120 €.
Ab 1. Januar 2027 steigt die Steuer auf 120 € für einen Hund, 170 € je Hund bei zwei und 205 € je Hund ab drei Hunden; Hunde aus einem Tierheim der Städteregion Aachen bleiben auf Antrag 24 Monate steuerfrei.
Meldung: Hundesteuer Alsdorf 2027: 120 € für einen Hund
Steuersätze in Alsdorf
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 96 € |
| 2 Hunde | 120 € | 240 € |
| 3 oder mehr Hunde | 144 € | 432 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 660 € |
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 120 € |
| 2 Hunde | 170 € | 340 € |
| 3 oder mehr Hunde | 205 € | 615 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 760 € |
Wichtig: In Alsdorf gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht. Quelle: Zehnte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf vom 23. Juli 2026 (Ratsbeschluss 07.07.2026, Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 28 vom 29.07.2026, S. 202-207), Stand 23. Juli 2026.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 und 3 der Satzung (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, Mastiff, Tosa Inu, Alano und deren Kreuzungen)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Alsdorf?
| Hunde | derzeit pro Jahr | ab 1. Januar 2027 | in 10 Jahren |
|---|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 240 € | 340 € | 3.400 € |
| 3 Hunde | 432 € | 615 € | 6.150 € |
| 1 gefährlicher Hund | 660 € | 760 € | 7.600 € |
Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. In Alsdorf zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Alsdorf: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Alsdorf an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Alsdorf gilt:
- Hunde aus einem Tierheim aus der Städteregion Aachen: 24 Monate befreit (auf Antrag)
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet derzeit 96 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 120 €. Fällig: jährlich zum 01.07. mit dem Jahresbetrag.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte oder befreite Hunde
- Tierschutz- und ähnliche Vereine für vorübergehend in Tierheimen untergebrachte Hunde
- Hunde aus einem Tierheim aus der Städteregion Aachen: 24 Monate befreit (auf Antrag)
- Ausgebildete Behindertenbegleithunde oder Assistenzhunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (auf Antrag)
- Rettungshunde von Einrichtungen des Katastrophen- und Rettungsschutzes (auf Antrag)
- Keine Befreiung oder Ermäßigung nach § 4 für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Halter mit Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem SGB II oder gleichem Einkommen (entfällt bei mehr als einem Hund)
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Alsdorf im Vergleich
Alsdorf liegt 0,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Alsdorf Platz 64 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Alsdorf Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Alsdorf | – | 96 € | 240 € |
| Baesweiler | 4 km | 84 € | 216 € |
| Herzogenrath | 5 km | 110 € | 250 € |
| Würselen | 6 km | 120 € | 340 € |
| Eschweiler | 10 km | 86 € | 210 € |
| Geilenkirchen | 10 km | 70 € | 180 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Alsdorf
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Alsdorf für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Alsdorf 240 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 120 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 340 €.
Gibt es in Alsdorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Alsdorf 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 760 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Alsdorf anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Alsdorf innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Alsdorf befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Alsdorf gilt: Hunde aus einem Tierheim aus der Städteregion Aachen: 24 Monate befreit (auf Antrag).
Wann ist die Hundesteuer in Alsdorf fällig?
Die Hundesteuersatzung von Alsdorf nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07. mit dem Jahresbetrag.
Ändert sich die Hundesteuer in Alsdorf 2027?
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für einen einzelnen Hund auf 120 €. Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf vom 21. Dezember 1989 in der Fassung der Neunten Änderungssatzung vom 13. Dezember 2023 (Ortsrecht 22 410)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
- Sätze ab 1. Januar 2027
- Zehnte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf vom 23. Juli 2026 (Ratsbeschluss 07.07.2026, Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 28 vom 29.07.2026, S. 202-207) , Stand 23. Juli 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden