Hund abmelden: Hundesteuer abmelden bei Tod, Abgabe oder Umzug
Stand: Beispiele geprüft am 4. Oktober 2026; Daten von 718 Städten und Gemeinden geprüft bis 4. Oktober 2026
Stirbt der Hund, geben Sie ihn ab oder ziehen Sie weg, endet die Hundesteuer nicht von selbst: Sie müssen den Hund bei Ihrer Gemeinde abmelden. Hier steht, wie das geht, welche Unterlagen nötig sind und was mit zu viel gezahlter Steuer passiert.
Kurz gesagt
- Wo: bei der Gemeinde, bei der der Hund angemeldet ist. Für 596 von 718 Orten verlinken wir die offizielle Abmeldeseite.
- Frist: steht in der Satzung, zum Beispiel München innerhalb von zwei Wochen, Düsseldorf innerhalb von vier Wochen, Duisburg innerhalb eines Monats, Essen innerhalb eines Monats.
- Nachweis: je nach Grund Sterbebescheinigung, Abgabevertrag oder Meldebestätigung des neuen Wohnorts.
- Steuer: wann sie endet und wie zu viel Gezahltes verrechnet wird, regelt die Satzung; in Duisburg etwa endet sie mit Ablauf des Monats, in dem die Haltung endet.
- Umzug: alte Gemeinde abmelden, neue Gemeinde anmelden.
Hund abmelden Schritt für Schritt
- Grund und Datum festhalten. Tod, Abgabe an einen neuen Halter, Abgabe ins Tierheim oder Wegzug: Die Gemeinde fragt nach dem Grund und dem Datum, an dem die Haltung endete.
- Nachweis bereitlegen. Das hängt vom Grund ab. München zum Beispiel verlangt beim Tod des Hundes eine Sterbebescheinigung, zum Beispiel vom Tierarzt, bei Abgabe eine Kopie des Abgabevertrags, bei Abgabe ins Tierheim den Einlieferungsschein und beim Wegzug die Meldebestätigung des neuen Wohnorts. Düsseldorf fragt nach Grund, Sterbe- oder Abgabedatum und bei Abgabe nach Name und Anschrift des neuen Halters.
- Bei der Gemeinde abmelden. Bei der Stadt oder Gemeinde, bei der der Hund zur Hundesteuer angemeldet ist, schriftlich, per Formular oder, wo die Gemeinde es anbietet, online. Für 596 der 718 erfassten Städte und Gemeinden verlinken wir die offizielle Abmeldeseite oder das Formular.
- Steuermarke zurückgeben, wenn Ihre Gemeinde das verlangt. 607 der 718 erfassten Orte geben eine Marke aus.
- Bescheid prüfen. In München etwa erhalten Sie nach der Abmeldung einen Bescheid, der noch zu zahlende oder überzahlte Beträge ausweist. Wie Ihre Gemeinde verrechnet, steht in ihrer Satzung.
- Hunderegister des Landes. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt führen ein zentrales Hunderegister. Prüfen Sie dort, ob Sie den Hund auch im Register abmelden oder umschreiben müssen; Einzelheiten stehen auf der Landesseite.
Frist und Erstattung: Beispiele großer Städte
Wann die Steuerpflicht endet und wie zu viel gezahlte Steuer verrechnet wird, regelt die Satzung. In Duisburg endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet; München berechnet die Steuer im Jahr der Abmeldung anteilig nach Monaten und weist überzahlte Beträge in einem Bescheid aus. Wer zu spät abmeldet, riskiert, länger zu zahlen: Düsseldorf etwa akzeptiert eine rückwirkende Abmeldung nur für höchstens sechs Monate und nur mit Nachweis.
| Stadt | Frist | Was sonst gilt |
|---|---|---|
| München | innerhalb von zwei Wochen | Steuer im Jahr der Abmeldung anteilig nach Monaten; ein Bescheid weist überzahlte Beträge aus. Steuermarke zurückgeben. |
| Düsseldorf | innerhalb von vier Wochen | Rückwirkend höchstens sechs Monate, und nur mit Nachweis, etwa einer tierärztlichen Bescheinigung. |
| Duisburg | innerhalb eines Monats | Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. Je nach Rasse, Größe und Gewicht zusätzlich Abmeldung beim Bürger- und Ordnungsamt. |
| Essen | innerhalb eines Monats | Die Frist läuft ab dem Ende der Hundehaltung. |
Umzug: Hundesteuer ummelden
Ja. Die Hundesteuer ist eine Steuer der Gemeinde: Sie melden den Hund bei der bisherigen Gemeinde ab und am neuen Wohnort neu an, innerhalb der dort geltenden Frist. Für 716 der 718 erfassten Orte nennen wir die Anmeldefrist auf der Ortsseite. Wer nur vorübergehend an einem Ort ist: 384 Satzungen befreien Hunde, deren Halter sich höchstens zwei Monate dort aufhalten und den Hund anderswo versteuern.
Die Höhe der Steuer kann sich beim Umzug deutlich ändern. Die Sätze aller Orte stehen im Vergleich; was bei der neuen Anmeldung zu tun ist, in der Checkliste Hund anmelden.
Hund abgegeben: was der neue Halter tun muss
Wer den Hund übernimmt, meldet ihn bei seiner eigenen Gemeinde neu an. Kommt der Hund aus dem Tierheim, ist er in vielen Orten eine Zeit lang befreit oder ermäßigt; Einzelheiten auf der Seite Befreiung und Ermäßigung.
Ihr Ort: offizielle Abmeldeseite
718 Städte
Kein Ort gefunden. Die Liste wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wo melde ich meinen Hund ab?
Bei der Stadt oder Gemeinde, bei der der Hund zur Hundesteuer angemeldet ist, schriftlich, per Formular oder, wo die Gemeinde es anbietet, online. Für 596 der 718 erfassten Städte und Gemeinden verlinken wir die offizielle Abmeldeseite oder das Formular.
Bis wann muss ich den Hund abmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde und ist nicht überall gleich. Beispiele von offiziellen Seiten: München innerhalb von zwei Wochen, Düsseldorf innerhalb von vier Wochen, Duisburg innerhalb eines Monats, Essen innerhalb eines Monats. Melden Sie den Hund deshalb möglichst bald ab.
Welche Unterlagen brauche ich zur Abmeldung?
Das hängt vom Grund ab. München zum Beispiel verlangt beim Tod des Hundes eine Sterbebescheinigung, zum Beispiel vom Tierarzt, bei Abgabe eine Kopie des Abgabevertrags, bei Abgabe ins Tierheim den Einlieferungsschein und beim Wegzug die Meldebestätigung des neuen Wohnorts. Düsseldorf fragt nach Grund, Sterbe- oder Abgabedatum und bei Abgabe nach Name und Anschrift des neuen Halters.
Bekomme ich zu viel gezahlte Hundesteuer zurück?
Wann die Steuerpflicht endet und wie zu viel gezahlte Steuer verrechnet wird, regelt die Satzung. In Duisburg endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet; München berechnet die Steuer im Jahr der Abmeldung anteilig nach Monaten und weist überzahlte Beträge in einem Bescheid aus. Wer zu spät abmeldet, riskiert, länger zu zahlen: Düsseldorf etwa akzeptiert eine rückwirkende Abmeldung nur für höchstens sechs Monate und nur mit Nachweis.
Muss ich den Hund beim Umzug abmelden?
Ja. Die Hundesteuer ist eine Steuer der Gemeinde: Sie melden den Hund bei der bisherigen Gemeinde ab und am neuen Wohnort neu an, innerhalb der dort geltenden Frist. Für 716 der 718 erfassten Orte nennen wir die Anmeldefrist auf der Ortsseite. Wer nur vorübergehend an einem Ort ist: 384 Satzungen befreien Hunde, deren Halter sich höchstens zwei Monate dort aufhalten und den Hund anderswo versteuern.
Muss ich die Hundesteuermarke zurückgeben?
Ja, wenn Ihre Gemeinde eine ausgibt. 607 der 718 erfassten Orte geben eine Hundesteuermarke aus; München zum Beispiel verlangt sie mit der Abmeldung zurück.
Quellen
Abmeldeseiten, Anmeldefristen, Steuermarke und Befreiungen stammen aus den Hundesteuersatzungen und offiziellen Seiten der 718 erfassten Städte und Gemeinden; jede Ortsseite nennt ihre Quelle und das Prüfdatum. Die Beispiele zu Frist, Unterlagen und Erstattung stammen von diesen offiziellen Seiten, abgerufen am 4. Oktober 2026:
- München: Hundesteuer, Abmeldung eines Hundes
- Düsseldorf: Hundesteuer, Abmeldung eines Hundes
- Duisburg: Hundesteuer, Abmeldung eines Hundes
- Essen: Hundesteuer, Abmeldung eines Hundes
Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist allein die Satzung Ihrer Gemeinde.