Hundesteuer Darmstadt 2026
In Darmstadt kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Steuersätze in Darmstadt
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 156 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 276 €, drei Hunde 468 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung sowie Rassen und Gruppen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird (§ 5 Abs. 5)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenhunde und Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten; Rettungs- und Katastrophenschutzhunde mit nachgewiesener Ausbildung
- Gebrauchshunde von Forstbediensteten, im Privatforstdienst angestellten Personen oder bestätigten Jagdaufsehern
- Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet: bis zum Ende des zweiten auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
- Haftpflichtversicherte Hunde von Haltern, denen die Zahlung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist (in der Regel Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII); jährlicher Nachweis
- Jede Befreiung nur für einen Hund; nicht für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (nur ein Hund)
- 50 % für haftpflichtversicherte Hunde, die mit dem Halter eine Begleithundeprüfung, einen Teamtest oder eine gleich- oder höherwertige Prüfung nach VDH-Richtlinien bestanden haben
- Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 5 (Rasseliste): 192 € jährlich nach bestandener Begleithundeprüfung oder gleichwertiger VDH-Prüfung
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Darmstadt anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Darmstadt abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Darmstadt im Vergleich
Darmstadt liegt 33 € über dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Darmstadt Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Darmstadt | – | 120 € | 276 € |
| Rüsselsheim am Main | 22 km | 96 € | 264 € |
| Frankfurt am Main | 27 km | 102 € | 204 € |
| Offenbach am Main | 27 km | 90 € | 270 € |
| Mainz | 31 km | 186 € | 402 € |
| Worms | 34 km | 144 € | 348 € |
| Median Hessen | – | 87 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2021 (Stadtrecht 212)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. Dezember 2021
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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