Hundesteuer Darmstadt 2026

In Darmstadt kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen276 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Darmstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund120 €
Zweiter Hund156 €
Jeder weitere Hund192 €
Gefährlicher Hund600 €

Zusammen kosten zwei Hunde 276 €, drei Hunde 468 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung sowie Rassen und Gruppen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird (§ 5 Abs. 5)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenhunde und Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten; Rettungs- und Katastrophenschutzhunde mit nachgewiesener Ausbildung
  • Gebrauchshunde von Forstbediensteten, im Privatforstdienst angestellten Personen oder bestätigten Jagdaufsehern
  • Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet: bis zum Ende des zweiten auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
  • Haftpflichtversicherte Hunde von Haltern, denen die Zahlung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist (in der Regel Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII); jährlicher Nachweis
  • Jede Befreiung nur für einen Hund; nicht für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (nur ein Hund)
  • 50 % für haftpflichtversicherte Hunde, die mit dem Halter eine Begleithundeprüfung, einen Teamtest oder eine gleich- oder höherwertige Prüfung nach VDH-Richtlinien bestanden haben
  • Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 5 (Rasseliste): 192 € jährlich nach bestandener Begleithundeprüfung oder gleichwertiger VDH-Prüfung

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Darmstadt anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Darmstadt abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Darmstadt im Vergleich

Darmstadt liegt 33 € über dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Darmstadt Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Darmstadt–120 €276 €
Rüsselsheim am Main 22 km 96 € 264 €
Frankfurt am Main 27 km 102 € 204 €
Offenbach am Main 27 km 90 € 270 €
Mainz 31 km 186 € 402 €
Worms 34 km 144 € 348 €
Median Hessen–87 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 21.12.1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2021 (Stadtrecht 212)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2021
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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