Hundesteuer Griesheim 2026
Stand: Satzung vom 7. Juni 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
In Griesheim kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 78 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Hunde aus einem Tierheim in Darmstadt oder im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind bis zum Ende des Folgejahres steuerfrei.
Steuersätze in Griesheim
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 78 € |
| Jeder weitere Hund | 102 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Hundeverordnung und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 HundeVO (§ 5 Abs. 4)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Griesheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 138 € | 1.380 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Griesheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Griesheim an. Hund in Griesheim anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Griesheim gilt:
- Hunde aus einem Tierheim im Landkreis Darmstadt-Dieburg oder in Darmstadt: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Griesheim abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
- Hunde für den Rettungs- und Katastrophendienst mit nachgewiesener Ausbildung
- Anerkannte Jagdgebrauchshunde mit Prüfungszeugnis, der Unteren Jagdbehörde gemeldet
- Herdengebrauchshunde und Hunde von angemeldeten Hundehändlern
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim im Landkreis Darmstadt-Dieburg oder in Darmstadt: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung
- 50 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m von der nächsten bebauten Ortslage
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Griesheim im Vergleich
Griesheim liegt 30 € unter dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Griesheim Platz 3 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Griesheim Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Griesheim | – | 60 € | 138 € |
| Weiterstadt | 6 km | 42 € | 114 € |
| Darmstadt | 7 km | 120 € | 276 € |
| Mörfelden-Walldorf | 13 km | 86 € | 185 € |
| Langen (Hessen) | 17 km | 120 € | 240 € |
| Rüsselsheim am Main | 18 km | 96 € | 264 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Griesheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Griesheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Griesheim 138 € im Jahr: 60 € für den ersten und 78 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Griesheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Griesheim 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Griesheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Griesheim innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Griesheim befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Griesheim gilt: Hunde aus einem Tierheim im Landkreis Darmstadt-Dieburg oder in Darmstadt: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Griesheim fällig?
Die Hundesteuersatzung von Griesheim nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Griesheim (HStS) vom 14.12.2023 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.06.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. Juni 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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