Hundesteuer Groß-Gerau 2026

In Groß-Gerau kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 624 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Für den zweiten und jeden weiteren Hund gilt ebenfalls der Jahresbetrag von 84 €.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen168 €pro Jahr
Gefährlicher Hund624 €pro Jahr

Steuersätze in Groß-Gerau

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund84 €
Zweiter Hund84 €
Jeder weitere Hund84 €
Gefährlicher Hund624 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 5 der Satzung: Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen HundeVO sowie gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 HundeVO

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Groß-Gerau?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 168 € 1.680 €
3 Hunde 252 € 2.520 €
1 gefährlicher Hund 624 € 6.240 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Groß-Gerau: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Groß-Gerau an. Hund in Groß-Gerau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Groß-Gerau
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Groß-Gerau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen erforderlich sind (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H; nicht für gefährliche Hunde)
  • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten, auf Weisung des Dienstherrn aufgenommen, auf dessen Kosten angeschafft und in dessen Eigentum, mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
  • Ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehaltene Hunde, insbesondere notwendige Herdengebrauchshunde und Hunde angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehändler

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt (nicht für gefährliche Hunde)
  • 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes (nicht für gefährliche Hunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Groß-Gerau im Vergleich

Groß-Gerau liegt 2,50 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Hessen (86,50 €). In Hessen teilt sich Groß-Gerau Platz 17 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Groß-Gerau Platz 254 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Groß-Gerau–84 €168 €
Weiterstadt 8 km 42 € 114 €
Griesheim 9 km 60 € 138 €
Mörfelden-Walldorf 9 km 86 € 185 €
Rüsselsheim am Main 10 km 96 € 264 €
Darmstadt 13 km 120 € 276 €
Median Hessen–86,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Groß-Gerau

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Groß-Gerau für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Groß-Gerau 168 € im Jahr: 84 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Groß-Gerau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Groß-Gerau 624 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Groß-Gerau anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Groß-Gerau innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Groß-Gerau fällig?

Die Hundesteuersatzung von Groß-Gerau nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Groß-Gerau vom 21.11.2024 (beschlossen am 19.11.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. November 2024
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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