Hundesteuer Mörfelden-Walldorf 2026
Stand: Satzung vom 26. Februar 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Mörfelden-Walldorf kostet der erste Hund 86 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 99 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Hunde aus dem Tierheim sind zwölf Monate steuerfrei; mit bestandener Begleithundeprüfung gibt es 25 % Ermäßigung.
Steuersätze in Mörfelden-Walldorf
| Erster Hund | 86 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 99 € |
| Jeder weitere Hund | 112 € |
| Gefährlicher Hund | 660 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, Menschen gefahrdrohend anspringen oder Tiere hetzen oder reißen, sowie Hunde, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet wurden (§ 5 Abs. 4 und 5); 660 € für den ersten, 875 € für jeden weiteren gefährlichen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Mörfelden-Walldorf?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 86 € | 860 € |
| 2 Hunde | 185 € | 1.850 € |
| 3 Hunde | 297 € | 2.970 € |
| 1 gefährlicher Hund | 660 € | 6.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Mörfelden-Walldorf: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Mörfelden-Walldorf an. Hund in Mörfelden-Walldorf anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Mörfelden-Walldorf gilt:
- Hunde aus einem Tierheim oder ähnlichen Verein: zwölf Monate nach dem Monat des Erwerbs befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 86 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Mörfelden-Walldorf abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H, GL oder G)
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden (erforderliche Anzahl)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim oder ähnlichen Verein: zwölf Monate nach dem Monat des Erwerbs befreit
- Rettungshunde, die für die Suche nach vermissten Personen eingesetzt werden
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- Auf 75 % ermäßigt für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung (BH) oder vergleichbarer Prüfung
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Mörfelden-Walldorf im Vergleich
Mörfelden-Walldorf liegt 4 € unter dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen steht Mörfelden-Walldorf auf Platz 18 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Mörfelden-Walldorf Platz 185 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Mörfelden-Walldorf | – | 86 € | 185 € |
| Weiterstadt | 8 km | 42 € | 114 € |
| Langen (Hessen) | 8 km | 120 € | 240 € |
| Dreieich | 10 km | 60 € | 146 € |
| Rüsselsheim am Main | 11 km | 96 € | 264 € |
| Hattersheim am Main | 12 km | 93 € | 228 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Mörfelden-Walldorf
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Mörfelden-Walldorf für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Mörfelden-Walldorf 185 € im Jahr: 86 € für den ersten und 99 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Mörfelden-Walldorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Mörfelden-Walldorf 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 86 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Mörfelden-Walldorf anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Mörfelden-Walldorf innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Mörfelden-Walldorf befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Mörfelden-Walldorf gilt: Hunde aus einem Tierheim oder ähnlichen Verein: zwölf Monate nach dem Monat des Erwerbs befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Mörfelden-Walldorf fällig?
Die Hundesteuersatzung von Mörfelden-Walldorf nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Mörfelden-Walldorf vom 12.06.2013 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 26.02.2025 (Stadtrecht 9.1, Stand 01.01.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. Februar 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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