Hundesteuer Dreieich 2026
Stand: Satzung vom 18. März 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Dreieich kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 86 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Hunde aus dem Tierheim Dreieich sind dauerhaft von der Hundesteuer befreit, auch Listenhunde; mit bestandener Begleithundeprüfung halbiert sich die Steuer.
Steuersätze in Dreieich
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 86 € |
| Jeder weitere Hund | 116 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 gefährlich sind (§ 5 Abs. 4); jeder weitere gefährliche Hund 650 €
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Dreieich?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 146 € | 1.460 € |
| 3 Hunde | 262 € | 2.620 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Dreieich: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Dreieich an. Hund in Dreieich anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Dreieich gilt:
- Hunde aus dem Tierheim in Dreieich oder von örtlichen Tierschutzvereinen (ohne zeitliche Begrenzung, auch gefährliche Hunde)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Dreieich abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenhunde und Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde, die im Tierheim oder in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind
- Hunde aus dem Tierheim in Dreieich oder von örtlichen Tierschutzvereinen (ohne zeitliche Begrenzung, auch gefährliche Hunde)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten; Diensthunde im hauptamtlichen Forst- oder Rettungsdienst
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden in der erforderlichen Anzahl
- Hunde von angemeldeten gewerbsmäßigen Hundehändlern
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Schutz-, Melde- oder Sanitätshunde (Prüfung alle zwei Jahre)
- 50 % für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB XII und einkommensmäßig gleichstehenden Personen über 65 Jahre
- 50 % für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung oder gleichwertiger VDH-Prüfung (alle zwei Jahre zu wiederholen)
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Dreieich im Vergleich
Dreieich liegt 30 € unter dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Dreieich Platz 3 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Dreieich Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Dreieich | – | 60 € | 146 € |
| Langen (Hessen) | 3 km | 120 € | 240 € |
| Neu-Isenburg | 4 km | 90 € | 180 € |
| Dietzenbach | 6 km | 90 € | 180 € |
| Mörfelden-Walldorf | 10 km | 86 € | 185 € |
| Rödermark | 10 km | 120 € | 270 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Dreieich
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Dreieich für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Dreieich 146 € im Jahr: 60 € für den ersten und 86 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Dreieich einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Dreieich 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Dreieich anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Dreieich innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Dreieich befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Dreieich gilt: Hunde aus dem Tierheim in Dreieich oder von örtlichen Tierschutzvereinen (ohne zeitliche Begrenzung, auch gefährliche Hunde).
Wann ist die Hundesteuer in Dreieich fällig?
Die Hundesteuersatzung von Dreieich nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Dreieich (Neufassung, beschlossen am 18.03.2025, ausgefertigt am 28.04.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. März 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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