Hundesteuer absetzen: was in der Steuererklärung zählt
Stand: Gesetzestexte und Urteile geprüft am 4. Oktober 2026
Die Hundesteuer zahlen Sie an Ihre Gemeinde. In der Einkommensteuererklärung zählt sie für einen privaten Hund nicht. Absetzbar sein können dagegen Kosten für einen Hundesitter im Haushalt und die Kosten eines Hundes, den Sie beruflich halten.
Kurz gesagt
- Privater Hund: Hundesteuer nicht absetzbar (§ 12 Nr. 1 EStG).
- Keine haushaltsnahe Dienstleistung: § 35a EStG begünstigt nur Arbeitskosten für Dienstleistungen.
- Hundesitter, Gassi-Service im Haushalt: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen (BFH, VI R 13/15).
- Beruflich gehaltener Hund: Kosten können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein (BFH, VI R 45/09).
Diese Seite informiert allgemein und ist keine Steuerberatung. Im Einzelfall entscheidet das Finanzamt.
Privater Hund: Hundesteuer nicht absetzbar
Nein. Für einen privat gehaltenen Hund gehört die Hundesteuer zu den Kosten der privaten Lebensführung. Solche Aufwendungen dürfen nach § 12 Nr. 1 EStG weder bei den Einkünften noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Nein. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG gilt für Dienstleistungen, und zwar nur für die Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 Satz 2 EStG). Die Hundesteuer ist eine Steuer der Gemeinde und keine Dienstleistung.
Sparen lässt sich bei der Hundesteuer selbst nur über die Satzung der Gemeinde: Viele Orte befreien oder ermäßigen, etwa bei Bürgergeld, für Assistenzhunde oder Hunde aus dem Tierheim. Die Übersicht steht auf der Seite Befreiung und Ermäßigung.
Hundesitter und Gassi-Service: haushaltsnahe Dienstleistung
Ja, unter Bedingungen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt aufgenommenen Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein kann (Urteil vom 3. September 2015, VI R 13/15). Zu den typischen Tätigkeiten zählt das Gericht das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres. Die Leistung muss im Haushalt erbracht werden (§ 35a Abs. 4 EStG), Sie brauchen eine Rechnung und müssen auf das Konto des Dienstleisters zahlen (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG).
Die Einkommensteuer sinkt um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Der Höchstbetrag gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen, nicht nur für die Tierbetreuung.
Die Voraussetzung „im Haushalt“ steht im Gesetz (§ 35a Abs. 4 EStG). Eine Betreuung außerhalb des Haushalts, etwa in einer Tierpension, erfüllt sie nach dem Wortlaut nicht.
Beruflich oder betrieblich gehaltener Hund
Dann gelten die allgemeinen Regeln: Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG); Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 EStG). Der Bundesfinanzhof hat die Aufwendungen eines Polizei-Diensthundeführers für den Diensthund in vollem Umfang als Werbungskosten anerkannt (Urteil vom 30. Juni 2010, VI R 45/09). Welche Kosten im Einzelfall abziehbar sind, prüft das Finanzamt. Manche Gemeinden erheben für solche Hunde gar keine Hundesteuer: 99 der 718 erfassten Satzungen befreien Hunde, die beruflich oder gewerblich gehalten werden.
Auch für Wachhunde und Jagdhunde sehen viele Satzungen Ausnahmen vor: 236 Orte befreien bestimmte Wachhunde, 242 bestimmte Jagdhunde oder Hunde von Forstbediensteten. Die Bedingungen stehen auf der jeweiligen Ortsseite.
Häufige Fragen
Kann ich die Hundesteuer von der Steuer absetzen?
Nein. Für einen privat gehaltenen Hund gehört die Hundesteuer zu den Kosten der privaten Lebensführung. Solche Aufwendungen dürfen nach § 12 Nr. 1 EStG weder bei den Einkünften noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Ist die Hundesteuer eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Nein. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG gilt für Dienstleistungen, und zwar nur für die Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 Satz 2 EStG). Die Hundesteuer ist eine Steuer der Gemeinde und keine Dienstleistung.
Kann ich Hundesitter oder Gassi-Service absetzen?
Ja, unter Bedingungen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt aufgenommenen Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein kann (Urteil vom 3. September 2015, VI R 13/15). Zu den typischen Tätigkeiten zählt das Gericht das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres. Die Leistung muss im Haushalt erbracht werden (§ 35a Abs. 4 EStG), Sie brauchen eine Rechnung und müssen auf das Konto des Dienstleisters zahlen (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG).
Wie viel bringt die Steuerermäßigung für Tierbetreuung?
Die Einkommensteuer sinkt um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Der Höchstbetrag gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen, nicht nur für die Tierbetreuung.
Was gilt für einen Hund, den ich beruflich halte?
Dann gelten die allgemeinen Regeln: Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG); Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 EStG). Der Bundesfinanzhof hat die Aufwendungen eines Polizei-Diensthundeführers für den Diensthund in vollem Umfang als Werbungskosten anerkannt (Urteil vom 30. Juni 2010, VI R 45/09). Welche Kosten im Einzelfall abziehbar sind, prüft das Finanzamt. Manche Gemeinden erheben für solche Hunde gar keine Hundesteuer: 99 der 718 erfassten Satzungen befreien Hunde, die beruflich oder gewerblich gehalten werden.
Weiter: Hund anmelden: Checkliste · Hund abmelden · Hundesteuer aller Orte im Vergleich
Quellen
Gesetzestexte und Urteile, abgerufen am 4. Oktober 2026:
- § 12 EStG, Nicht abzugsfähige Ausgaben (gesetze-im-internet.de)
- § 35a EStG, Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen (gesetze-im-internet.de)
- § 4 EStG, Abs. 4 Betriebsausgaben (gesetze-im-internet.de)
- § 9 EStG, Werbungskosten (gesetze-im-internet.de)
- BFH, Urteil vom 3. September 2015, VI R 13/15: Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung
- BFH, Urteil vom 30. Juni 2010, VI R 45/09: Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten
Die Zahl der Satzungen mit Befreiungen stammt aus den Hundesteuersatzungen der 718 erfassten Städte und Gemeinden.
Keine Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind das Gesetz und die Entscheidung Ihres Finanzamts.