Hundesteuer Rödermark 2026
Stand: Satzung vom 11. Oktober 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Rödermark kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 900 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Hunde aus dem Kreistierheim Münster/Dieburg sind bis zum Ende des Folgejahres steuerfrei.
Steuersätze in Rödermark
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 900 € |
Als gefährlich gilt: Im Einzelfall gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4) sowie Listenhunde: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und deren Kreuzungen (§ 5 Abs. 5)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rödermark?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 3 Hunde | 450 € | 4.500 € |
| 1 gefährlicher Hund | 900 € | 9.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Rödermark: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Rödermark an. Hund in Rödermark anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Rödermark gilt:
- Hunde aus dem Kreistierheim Münster/Dieburg: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Rödermark abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, aG, G, Gl oder H)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde aus dem Kreistierheim Münster/Dieburg: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie Rettungs- und Katastrophenschutzhunde mit nachgewiesener Eignung
- Ausgebildete Therapie-, Schul- oder Diabeteswarnhunde
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde und Listenhunde
Ermäßigt wird
- Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 und 3 (Beißvorfall): 180 € jährlich, wenn drei Jahre nach der Erlaubnis keine Auffälligkeiten mehr bestehen und eine positive Wesensprüfung vorliegt
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Rödermark im Vergleich
Rödermark liegt 30 € über dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Rödermark Platz 36 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Rödermark Platz 366 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rödermark | – | 120 € | 270 € |
| Dietzenbach | 5 km | 90 € | 180 € |
| Rodgau | 7 km | 120 € | 320 € |
| Dreieich | 10 km | 60 € | 146 € |
| Langen (Hessen) | 11 km | 120 € | 240 € |
| Neu-Isenburg | 13 km | 90 € | 180 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rödermark
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rödermark für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Rödermark 270 € im Jahr: 120 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Rödermark einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rödermark 900 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Rödermark anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Rödermark innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Rödermark befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Rödermark gilt: Hunde aus dem Kreistierheim Münster/Dieburg: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Rödermark fällig?
Die Hundesteuersatzung von Rödermark nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Hundesteuersatzung), Neufassung vom 11.10.2023 (Beschluss 10.10.2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Oktober 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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