Hundesteuer Rodgau 2026
Stand: Satzung vom 22. Juni 2026, geprüft am 1. Oktober 2026
In Rodgau kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 200 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2026.
Seit 1. Juli 2026 gelten deutlich höhere Sätze; Hunde aus einem Tierheim sind bis zu drei Jahre steuerfrei.
Steuersätze in Rodgau
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 200 € |
| Jeder weitere Hund | 280 € |
| Gefährlicher Hund | 720 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden sowie Hunde nach § 2 Abs. 1 (Rasseliste) ohne gültigen Wesenstest; Zuschlag von 600 € auf den Satz nach § 5 Abs. 1
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rodgau?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 320 € | 3.200 € |
| 3 Hunde | 600 € | 6.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 720 € | 7.200 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Rodgau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Rodgau an. Hund in Rodgau anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Rodgau gilt:
- Hunde aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Tierschutzeinrichtung in Deutschland: bis zu 3 Jahre befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Rodgau abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber, demenzkranker oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), nicht für gefährliche Hunde
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden in der erforderlichen Anzahl
- Hunde von angemeldeten gewerbsmäßigen Hundehändlern
- Hunde aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Tierschutzeinrichtung in Deutschland: bis zu 3 Jahre befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für einsatzbereite, geprüfte Rettungs- oder Sanitätshunde
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Rodgau im Vergleich
Rodgau liegt 30 € über dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Rodgau Platz 36 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Rodgau Platz 366 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rodgau | – | 120 € | 320 € |
| Rödermark | 7 km | 120 € | 270 € |
| Dietzenbach | 8 km | 90 € | 180 € |
| Mühlheim am Main | 11 km | 90 € | 210 € |
| Offenbach am Main | 12 km | 90 € | 270 € |
| Hanau | 13 km | 80 € | 230 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rodgau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rodgau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Rodgau 320 € im Jahr: 120 € für den ersten und 200 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Rodgau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rodgau 720 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Rodgau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Rodgau innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Rodgau befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Rodgau gilt: Hunde aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Tierschutzeinrichtung in Deutschland: bis zu 3 Jahre befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Rodgau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Rodgau nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rodgau vom 22.06.2026 (Stand Juni 2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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