Hundesteuer Seligenstadt 2026

In Seligenstadt kostet der erste Hund 43 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 72 €. Für einen gefährlichen Hund werden 116 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2015.

Hunde aus einem Tierheim sind auf Antrag bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres steuerfrei, sofern sie nicht gefährlich sind.

Erster Hund43 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen115 €pro Jahr
Gefährlicher Hund116 €pro Jahr

Steuersätze in Seligenstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. April 2015
Erster Hund43 €
Zweiter Hund72 €
Jeder weitere Hund116 €
Gefährlicher Hund116 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 und 5 der Satzung: insbesondere auffällig aggressive oder bissige Hunde sowie Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und deren Kreuzungen; für Rottweiler gilt eine Altfallausnahme. Zweiter gefährlicher Hund 216 €, dritter und jeder weitere 232 € jährlich.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Seligenstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 43 € 430 €
2 Hunde 115 € 1.150 €
3 Hunde 231 € 2.310 €
1 gefährlicher Hund 116 € 1.160 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Seligenstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Seligenstadt an. Hund in Seligenstadt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Seligenstadt gilt:
    • Auf Antrag: Hunde aus einem Tierheim bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 43 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Seligenstadt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H)
  • Auf Antrag: Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind
  • Auf Antrag: Hunde aus einem Tierheim bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
  • Alle Befreiungen nur für nicht gefährliche und tierschutzgerecht gehaltene Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Seligenstadt im Vergleich

Seligenstadt liegt 43,50 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Hessen (86,50 €). In Hessen steht Seligenstadt auf Platz 2 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden steht Seligenstadt auf Platz 27 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Seligenstadt–43 €115 €
Rodgau 7 km 120 € 320 €
Hanau 11 km 80 € 230 €
Rödermark 13 km 120 € 270 €
Mühlheim am Main 13 km 90 € 210 €
Maintal 14 km 96 € 240 €
Median Hessen–86,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Seligenstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Seligenstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Seligenstadt 115 € im Jahr: 43 € für den ersten und 72 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Seligenstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Seligenstadt 116 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 43 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Seligenstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Seligenstadt innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Seligenstadt befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Seligenstadt gilt: Auf Antrag: Hunde aus einem Tierheim bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres.

Wann ist die Hundesteuer in Seligenstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Seligenstadt nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Seligenstadt vom 15.12.1998, zuletzt geändert am 23.03.2015
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
23. März 2015
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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