Hundesteuer Hanau 2026

In Hanau kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig.

Hunde vom Tierschutzverein Hanau oder aus dem Tierrefugium Hanau sind auf Antrag bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres steuerfrei.

Erster Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen230 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Hanau

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund80 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund200 €
Gefährlicher Hund500 €

Zusammen kosten zwei Hunde 230 €, drei Hunde 430 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Hunde nach § 2 Abs. 1 und 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (u. a. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler sowie individuell gefährliche Hunde)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Auf Antrag: Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Auf Antrag: Hunde aus dem Tierschutzverein Hanau und Umgebung e.V. oder dem Tierrefugium Hanau bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
  • Auf Antrag: Pflegehunde im Auftrag des Tierschutzvereins Hanau oder des Tierrefugiums Hanau
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde für bewohnte Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • Auf 25 %: Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt
  • Gefährliche Hunde: 125 € statt 500 € bei bestandener Begleithundeprüfung (oder gleich-/höherwertiger VDH-Prüfung) mit dem Halter

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Hanau anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Hanau abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich zum 15. Januar (bei Erstfestsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids)
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Hanau im Vergleich

Hanau liegt 7 € unter dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Hanau Platz 28 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Hanau–80 €230 €
Offenbach am Main 11 km 90 € 270 €
Frankfurt am Main 17 km 102 € 204 €
Bad Homburg v. d. Höhe 24 km 84 € 216 €
Aschaffenburg 25 km 50 € 100 €
Darmstadt 35 km 120 € 276 €
Median Hessen–87 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Hanau vom 12.11.2012 in der Fassung der 3. Änderung vom 15.05.2023 (Ausfertigung 16.05.2023)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Mai 2023
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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