Hundesteuer Bruchköbel 2026

In Bruchköbel kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 115 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Bei behördlich festgestellter Ungefährlichkeit entfällt der erhöhte Steuersatz für gefährliche Hunde.

Erster Hund75 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen190 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Bruchköbel

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund75 €
Zweiter Hund115 €
Jeder weitere Hund190 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der hessischen HundeVO, einschließlich der dort genannten Rassen, Gruppen und Kreuzungen; jeder weitere gefährliche Hund 1.000 € jährlich. Ausnahme bei Feststellung der Ungefährlichkeit durch die örtliche Ordnungsbehörde nach § 5 Abs. 5, gebunden an die Person des Halters.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bruchköbel?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 75 € 750 €
2 Hunde 190 € 1.900 €
3 Hunde 380 € 3.800 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bruchköbel: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats bei der Stadt Bruchköbel an. Hund in Bruchköbel anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Bruchköbel gilt:
    • Hunde aus Tierheimen oder von Tierschutzorganisationen im Main-Kinzig-Kreis: 1 Jahr auf Nachweis befreit, nicht für gefährliche Hunde
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 75 € im Jahr. Fällig: Jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bruchköbel abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H), nicht für gefährliche Hunde
  • Speziell ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde für Erwachsene und Kinder mit Behinderung, nicht für gefährliche Hunde
  • Geprüfte Rettungshunde, die mit ihren Führern als Helfer einer Zivil- oder Katastrophenschutzeinheit jederzeit einsatzbereit sind, nicht für gefährliche Hunde
  • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten auf Weisung und im Eigentum des Dienstherrn, von diesem angeschafft und überwiegend öffentlich unterhalten
  • Ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehaltene Hunde, insbesondere erforderliche Herdengebrauchshunde und Hunde gewerbsmäßiger Hundehändler
  • Hunde aus Tierheimen oder von Tierschutzorganisationen im Main-Kinzig-Kreis: 1 Jahr auf Nachweis befreit, nicht für gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Bruchköbel im Vergleich

Bruchköbel liegt 11,50 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Hessen (86,50 €). In Hessen teilt sich Bruchköbel Platz 14 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bruchköbel Platz 207 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bruchköbel–75 €190 €
Hanau 5 km 80 € 230 €
Nidderau 6 km 84 € 216 €
Maintal 7 km 96 € 240 €
Mühlheim am Main 9 km 90 € 210 €
Bad Vilbel 13 km 58 € 145 €
Median Hessen–86,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bruchköbel

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bruchköbel für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bruchköbel 190 € im Jahr: 75 € für den ersten und 115 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bruchköbel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bruchköbel 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bruchköbel anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bruchköbel innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Bruchköbel befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bruchköbel gilt: Hunde aus Tierheimen oder von Tierschutzorganisationen im Main-Kinzig-Kreis: 1 Jahr auf Nachweis befreit, nicht für gefährliche Hunde.

Wann ist die Hundesteuer in Bruchköbel fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bruchköbel nennt als Fälligkeit: Jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bruchköbel vom 15.03.2024 (Beschluss vom 20.02.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. März 2024
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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