Hundesteuer Bad Vilbel 2026
Stand: Satzung vom 12. Juni 2018, geprüft am 1. Oktober 2026
In Bad Vilbel kostet der erste Hund 58 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 87 €. Für einen gefährlichen Hund werden 650 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2018.
Hunde aus einem Tierheim sind bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres steuerfrei.
Steuersätze in Bad Vilbel
| Erster Hund | 58 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 87 € |
| Jeder weitere Hund | 87 € |
| Gefährlicher Hund | 650 € |
Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden und deren Kreuzungen sowie Hunde, die nach § 2 Abs. 2 der Verordnung gefährlich sind (§ 5 Abs. 3 und 4)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Vilbel?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 58 € | 580 € |
| 2 Hunde | 145 € | 1.450 € |
| 3 Hunde | 232 € | 2.320 € |
| 1 gefährlicher Hund | 650 € | 6.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bad Vilbel: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bad Vilbel an. Hund in Bad Vilbel anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Bad Vilbel gilt:
- Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 58 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Vilbel abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden (erforderliche Anzahl)
- Hunde von angemeldeten gewerbsmäßigen Hundehändlern
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 50 % für zur Nachsuche ausgebildete Hunde von Jagdpächtern
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Bad Vilbel im Vergleich
Bad Vilbel liegt 32 € unter dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen steht Bad Vilbel auf Platz 2 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten steht Bad Vilbel auf Platz 43 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Vilbel | – | 58 € | 145 € |
| Offenbach am Main | 9 km | 90 € | 270 € |
| Maintal | 9 km | 96 € | 240 € |
| Frankfurt am Main | 9 km | 102 € | 204 € |
| Mühlheim am Main | 9 km | 90 € | 210 € |
| Bad Homburg v. d. Höhe | 11 km | 84 € | 216 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Vilbel
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Vilbel für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Vilbel 145 € im Jahr: 58 € für den ersten und 87 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bad Vilbel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Vilbel 650 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 58 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bad Vilbel anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Vilbel innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Bad Vilbel befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bad Vilbel gilt: Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Bad Vilbel fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bad Vilbel nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung (Ersetzungssatzung) über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bad Vilbel vom 12.06.2018
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Juni 2018
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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