Hundesteuer Frankfurt am Main 2026
In Frankfurt am Main kostet der erste Hund 102 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 900 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.
Hunde aus Tierheimen, die einen Fundtiervertrag mit der Stadt haben, sind seit 1. April 2026 zwei Jahre lang steuerfrei.
Steuersätze in Frankfurt am Main
| Erster Hund | 102 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 102 € |
| Jeder weitere Hund | 102 € |
| Gefährlicher Hund | 900 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 204 €, drei Hunde 306 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Dauerhaft gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung: auf Angriffslust gezüchtete/abgerichtete oder wiederholt auffällige Hunde sowie Rassen und Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Hundeverordnung vermutet wird (dynamischer Verweis seit 01.04.2026; bis dahin in der Satzung namentlich: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Auf Antrag: Assistenzhunde im Sinne des § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (seit 01.04.2026)
- Auf Antrag: bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen (in der Regel Einkommen bis zum 1,5-fachen Sozialhilferegelsatz, bei Ehepaaren zzgl. Regelsatz für Haushaltsangehörige; Hund muss länger als ein Jahr vor dem Einkommensverfall gehalten worden sein)
- Auf Antrag: Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten im Eigentum des Dienstherrn
- Auf Antrag: geeignete, ausgebildete Rettungshunde anerkannter Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
- Hunde aus Einrichtungen mit Fundtiervertrag (oder Verwahrvertrag) mit der Stadt Frankfurt am Main: 2 Jahre ab Übernahme (seit 01.04.2026; vorher nur Tierschutzverein Frankfurt)
- Befreiungen nach Abs. 1 bis 3 nur für einen Hund pro Haushalt; keine Vergünstigung für dauerhaft gefährliche Hunde (außer Begleithundeprüfung)
Ermäßigt wird
- Dauerhaft gefährliche Hunde: 225 € statt 900 € bei bestandener Begleithundeprüfung (oder gleich-/höherwertiger VDH-Prüfung) mit dem Halter
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Frankfurt am Main anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Frankfurt am Main abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 15. Januar (auf Antrag vierteljährlich zum 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10.)
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Frankfurt am Main im Vergleich
Frankfurt am Main liegt 15 € über dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Frankfurt am Main Platz 82 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Frankfurt am Main | – | 102 € | 204 € |
| Offenbach am Main | 6 km | 90 € | 270 € |
| Bad Homburg v. d. Höhe | 14 km | 84 € | 216 € |
| Hanau | 17 km | 80 € | 230 € |
| Rüsselsheim am Main | 23 km | 96 € | 264 € |
| Darmstadt | 27 km | 120 € | 276 € |
| Median Hessen | – | 87 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 21.12.1998, Lesefassung ab dem 01.04.2026 (eingearbeitet: Änderungssatzungen bis einschließlich 05.03.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. März 2026
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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