Hundesteuer Frankfurt am Main 2026

In Frankfurt am Main kostet der erste Hund 102 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 900 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.

Hunde aus Tierheimen, die einen Fundtiervertrag mit der Stadt haben, sind seit 1. April 2026 zwei Jahre lang steuerfrei.

Erster Hund102 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen204 €pro Jahr
Gefährlicher Hund900 €pro Jahr

Steuersätze in Frankfurt am Main

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2020
Erster Hund102 €
Zweiter Hund102 €
Jeder weitere Hund102 €
Gefährlicher Hund900 €

Zusammen kosten zwei Hunde 204 €, drei Hunde 306 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Dauerhaft gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung: auf Angriffslust gezüchtete/abgerichtete oder wiederholt auffällige Hunde sowie Rassen und Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Hundeverordnung vermutet wird (dynamischer Verweis seit 01.04.2026; bis dahin in der Satzung namentlich: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Auf Antrag: Assistenzhunde im Sinne des § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (seit 01.04.2026)
  • Auf Antrag: bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen (in der Regel Einkommen bis zum 1,5-fachen Sozialhilferegelsatz, bei Ehepaaren zzgl. Regelsatz für Haushaltsangehörige; Hund muss länger als ein Jahr vor dem Einkommensverfall gehalten worden sein)
  • Auf Antrag: Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten im Eigentum des Dienstherrn
  • Auf Antrag: geeignete, ausgebildete Rettungshunde anerkannter Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
  • Hunde aus Einrichtungen mit Fundtiervertrag (oder Verwahrvertrag) mit der Stadt Frankfurt am Main: 2 Jahre ab Übernahme (seit 01.04.2026; vorher nur Tierschutzverein Frankfurt)
  • Befreiungen nach Abs. 1 bis 3 nur für einen Hund pro Haushalt; keine Vergünstigung für dauerhaft gefährliche Hunde (außer Begleithundeprüfung)

Ermäßigt wird

  • Dauerhaft gefährliche Hunde: 225 € statt 900 € bei bestandener Begleithundeprüfung (oder gleich-/höherwertiger VDH-Prüfung) mit dem Halter

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Frankfurt am Main anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Frankfurt am Main abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich zum 15. Januar (auf Antrag vierteljährlich zum 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10.)
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Frankfurt am Main im Vergleich

Frankfurt am Main liegt 15 € über dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Frankfurt am Main Platz 82 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Frankfurt am Main–102 €204 €
Offenbach am Main 6 km 90 € 270 €
Bad Homburg v. d. Höhe 14 km 84 € 216 €
Hanau 17 km 80 € 230 €
Rüsselsheim am Main 23 km 96 € 264 €
Darmstadt 27 km 120 € 276 €
Median Hessen–87 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 21.12.1998, Lesefassung ab dem 01.04.2026 (eingearbeitet: Änderungssatzungen bis einschließlich 05.03.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. März 2026
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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