Hundesteuer Eschborn 2026

Eschborn erhebt nach den vorliegenden Angaben keine Hundesteuer.

Für nicht gefährliche Hunde beträgt die Jahressteuer 0 €, die Anmeldung bleibt Pflicht und die Hundesteuermarke kostet einmalig 50 €.

Steuersätze in Eschborn

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hundkeine Steuer
Zweiter Hundkeine Steuer
Jeder weitere Hundkeine Steuer
Gefährlicher Hund900 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung: Rassen und Gruppen einschließlich Kreuzungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen HundeVO sowie durch Beißen, gefahrdrohendes Anspringen, unkontrolliertes Hetzen oder Reißen auffällige Hunde

Neuer Hund in Eschborn: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Eschborn an. Hund in Eschborn anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Eschborn
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Eschborn abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Nach § 3a HundeVO befreite Hunde: Steuersatz 0 € ab 1. Januar des Folgejahres

Ermäßigt wird

  • Gefährliche Hunde: auf Antrag 600 € jährlich nach bestandener Begleithundeprüfung oder gleich- oder höherwertiger Prüfung nach VDH-Richtlinien mit der Halterin oder dem Halter

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Eschborn im Vergleich

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Eschborn–keine Steuerkeine Steuer
Oberursel (Taunus) 6 km 87 € 219 €
Kelkheim (Taunus) 8 km 96 € 192 €
Frankfurt am Main 9 km 102 € 204 €
Bad Homburg v. d. Höhe 10 km 84 € 216 €
Hattersheim am Main 10 km 93 € 228 €
Median Hessen–86,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eschborn

Muss man in Eschborn Hundesteuer zahlen?

Nein. Eschborn erhebt nach den vorliegenden Angaben keine Hundesteuer.

Bis wann muss ich einen Hund in Eschborn anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Eschborn innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Quelle

Dokument
Ersetzungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Eschborn vom 19.04.2024, beschlossen am 21.03.2024 (Öffentliche Bekanntmachung Nr. 022/2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. April 2024
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden