Hundesteuer Bad Homburg v. d. Höhe 2026

In Bad Homburg v. d. Höhe kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 840 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Mai 2023.

Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus sind bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres steuerfrei.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen216 €pro Jahr
Gefährlicher Hund840 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Homburg v. d. Höhe

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Mai 2023
Erster Hund84 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund840 €

Zusammen kosten zwei Hunde 216 €, drei Hunde 396 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 3-4: Hunde der Rassen und Gruppen (und Kreuzungen), deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 HundeVO Hessen vermutet wird oder die nach § 2 Abs. 2 HundeVO gefährlich sind; 840 € je gefährlichem Hund

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind
  • Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus e.V.: ab Beginn der Steuerpflicht bis Ende des folgenden Kalenderjahres befreit
  • erster Hund von Inhabern eines gültigen Bad Homburg Passes

Ermäßigt wird

  • 50 % des Satzes für den ersten Hund für Wachhunde bei bewohnten Gebäuden mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für besonders ausgebildete Therapiehunde (Einsatz in Bad Homburger Einrichtungen) und Diabeteswarnhunde
  • Keine Vergünstigungen für gefährliche Hunde, außer Tierschutz-/Tierheim-Befreiung nach § 6 Abs. 2 b und c

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Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Bad Homburg v. d. Höhe im Vergleich

Bad Homburg v. d. Höhe liegt 3 € unter dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Bad Homburg v. d. Höhe Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Homburg v. d. Höhe–84 €216 €
Frankfurt am Main 14 km 102 € 204 €
Offenbach am Main 17 km 90 € 270 €
Hanau 24 km 80 € 230 €
Rüsselsheim am Main 30 km 96 € 264 €
Wiesbaden 31 km 180 € 360 €
Median Hessen–87 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe vom 13.02.2014, ab Mai 2023 gültige Fassung (1. Änderungssatzung, Beschluss 30.03.2023, in Kraft 01.05.2023)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
30. März 2023
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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