Hundesteuer Bad Homburg v. d. Höhe 2026
In Bad Homburg v. d. Höhe kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 840 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Mai 2023.
Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus sind bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres steuerfrei.
Steuersätze in Bad Homburg v. d. Höhe
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 840 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 216 €, drei Hunde 396 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 3-4: Hunde der Rassen und Gruppen (und Kreuzungen), deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 HundeVO Hessen vermutet wird oder die nach § 2 Abs. 2 HundeVO gefährlich sind; 840 € je gefährlichem Hund
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind
- Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus e.V.: ab Beginn der Steuerpflicht bis Ende des folgenden Kalenderjahres befreit
- erster Hund von Inhabern eines gültigen Bad Homburg Passes
Ermäßigt wird
- 50 % des Satzes für den ersten Hund für Wachhunde bei bewohnten Gebäuden mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für besonders ausgebildete Therapiehunde (Einsatz in Bad Homburger Einrichtungen) und Diabeteswarnhunde
- Keine Vergünstigungen für gefährliche Hunde, außer Tierschutz-/Tierheim-Befreiung nach § 6 Abs. 2 b und c
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Bad Homburg v. d. Höhe anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Bad Homburg v. d. Höhe abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Bad Homburg v. d. Höhe im Vergleich
Bad Homburg v. d. Höhe liegt 3 € unter dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Bad Homburg v. d. Höhe Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Homburg v. d. Höhe | – | 84 € | 216 € |
| Frankfurt am Main | 14 km | 102 € | 204 € |
| Offenbach am Main | 17 km | 90 € | 270 € |
| Hanau | 24 km | 80 € | 230 € |
| Rüsselsheim am Main | 30 km | 96 € | 264 € |
| Wiesbaden | 31 km | 180 € | 360 € |
| Median Hessen | – | 87 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe vom 13.02.2014, ab Mai 2023 gültige Fassung (1. Änderungssatzung, Beschluss 30.03.2023, in Kraft 01.05.2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 30. März 2023
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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