Hundesteuer Friedrichsdorf 2026
Stand: Satzung vom 2. November 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Friedrichsdorf kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 792 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus sind bis zum Ende des Folgejahres steuerfrei.
Steuersätze in Friedrichsdorf
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 84 € |
| Gefährlicher Hund | 792 € |
Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Hundeverordnung und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 HundeVO (§ 5 Abs. 3)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Friedrichsdorf?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 168 € | 1.680 € |
| 3 Hunde | 252 € | 2.520 € |
| 1 gefährlicher Hund | 792 € | 7.920 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Friedrichsdorf: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Friedrichsdorf an. Hund in Friedrichsdorf anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Friedrichsdorf gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus e.V.: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Friedrichsdorf abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, aG, G, Gl oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
- Herdengebrauchshunde und Hunde von gewerbsmäßigen Hundehändlern
- Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus e.V.: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde (außer Diensthunde und Erwerbshunde)
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Friedrichsdorf im Vergleich
Friedrichsdorf liegt 6 € unter dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Friedrichsdorf Platz 12 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Friedrichsdorf Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Friedrichsdorf | – | 84 € | 168 € |
| Bad Homburg v. d. Höhe | 4 km | 84 € | 216 € |
| Oberursel (Taunus) | 8 km | 87 € | 219 € |
| Bad Vilbel | 11 km | 58 € | 145 € |
| Friedberg (Hessen) | 12 km | 84 € | 186 € |
| Bad Nauheim | 14 km | 90 € | 270 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Friedrichsdorf
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Friedrichsdorf für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Friedrichsdorf 168 € im Jahr: 84 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Friedrichsdorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Friedrichsdorf 792 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Friedrichsdorf anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Friedrichsdorf innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Friedrichsdorf befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Friedrichsdorf gilt: Hunde aus dem Tierheim Hochtaunus e.V.: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Friedrichsdorf fällig?
Die Hundesteuersatzung von Friedrichsdorf nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. November 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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