Hundesteuer Friedberg (Hessen) 2026
Stand: Satzung vom 19. Februar 2014, geprüft am 1. Oktober 2026
In Friedberg (Hessen) kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 102 €. Für einen gefährlichen Hund werden 960 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2014.
Hunde aus einem Tierheim sind ein Jahr lang steuerfrei.
Steuersätze in Friedberg (Hessen)
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 102 € |
| Jeder weitere Hund | 132 € |
| Gefährlicher Hund | 960 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung (Kampfbereitschaft, Beißvorfälle, Hetzen von Tieren) und insbesondere Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und deren Kreuzungen (§ 5 Abs. 5)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Friedberg (Hessen)?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 186 € | 1.860 € |
| 3 Hunde | 318 € | 3.180 € |
| 1 gefährlicher Hund | 960 € | 9.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Friedberg (Hessen): das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Friedberg (Hessen) an. Hund in Friedberg (Hessen) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Friedberg (Hessen) gilt:
- Hunde aus einem Tierheim: für ein Jahr befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden (erforderliche Anzahl)
- Hunde von angemeldeten gewerbsmäßigen Hundehändlern
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim: für ein Jahr befreit
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde- oder Sanitätshunde
- Auf 25 % ermäßigt für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil
- Auf 25 % ermäßigt für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und einkommensmäßig gleichstehenden Personen
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Friedberg (Hessen) im Vergleich
Friedberg (Hessen) liegt 6 € unter dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Friedberg (Hessen) Platz 12 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Friedberg (Hessen) Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Friedberg (Hessen) | – | 84 € | 186 € |
| Bad Nauheim | 3 km | 90 € | 270 € |
| Friedrichsdorf | 12 km | 84 € | 168 € |
| Butzbach | 12 km | 60 € | 180 € |
| Bad Homburg v. d. Höhe | 16 km | 84 € | 216 € |
| Bad Vilbel | 17 km | 58 € | 145 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Friedberg (Hessen)
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Friedberg (Hessen) für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Friedberg (Hessen) 186 € im Jahr: 84 € für den ersten und 102 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Friedberg (Hessen) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Friedberg (Hessen) 960 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Friedberg (Hessen) anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Friedberg (Hessen) innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Friedberg (Hessen) befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Friedberg (Hessen) gilt: Hunde aus einem Tierheim: für ein Jahr befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Friedberg (Hessen) fällig?
Die Hundesteuersatzung von Friedberg (Hessen) nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Friedberg (Hessen) vom 21.09.2010 mit eingearbeitetem 1. Nachtrag vom 13.12.2011 und 2. Nachtrag vom 19.02.2014
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Februar 2014
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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