Hundesteuer Butzbach 2026
Stand: Satzung vom 20. Juni 2013, geprüft am 1. Oktober 2026
In Butzbach kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €.
Die Stadtverordneten haben im September 2026 eine neue Satzung mit höheren Sätzen und 800 € für gefährliche Hunde beschlossen; sie ist noch nicht veröffentlicht, bis dahin gelten die Sätze oben.
Steuersätze in Butzbach
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Butzbach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Butzbach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Butzbach an. Hund in Butzbach anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Butzbach gilt:
- Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung
- 50 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Butzbach im Vergleich
Butzbach liegt 30 € unter dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Butzbach Platz 3 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Butzbach Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Butzbach | – | 60 € | 180 € |
| Bad Nauheim | 9 km | 90 € | 270 € |
| Friedberg (Hessen) | 12 km | 84 € | 186 € |
| Gießen | 17 km | 84 € | 204 € |
| Wetzlar | 18 km | 60 € | 144 € |
| Friedrichsdorf | 20 km | 84 € | 168 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Butzbach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Butzbach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Butzbach 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Butzbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Butzbach gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Butzbach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Butzbach innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Butzbach befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Butzbach gilt: Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Butzbach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Butzbach nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Butzbach über die Erhebung der Hundesteuer in der Fassung vom 11.11.1998, zuletzt geändert am 20.06.2013 (bekanntgemacht 27.06.2013)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 20. Juni 2013
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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