Hundesteuer Gießen 2026

In Gießen kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €.

Hunde aus einem Gießener Tierheim sind auf Antrag bis zum Ende des zweiten auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres steuerfrei.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen204 €pro Jahr

Steuersätze in Gießen

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund84 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 204 €, drei Hunde 354 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BI, aG oder H)
  • Auf Antrag: Hunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Auf Antrag: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG
  • Auf Antrag: Schulbegleithunde in Kitas und Schulen (tiergestützte Pädagogik)
  • Auf Antrag: geprüfte Therapie- oder Behindertenbegleithunde
  • Auf Antrag: Besuchshunde von Ehrenamtlichen in Seniorenheimen oder bei Pflegebedürftigen
  • Auf Antrag: Herdenschutzhunde in erforderlicher Anzahl
  • Hunde, die vorübergehend (bis 3 Monate) in Einrichtungen gemeinnütziger Tierschutzvereine in Gießen untergebracht sind
  • Auf Antrag bis Ende des zweiten auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres: Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet
  • Auf Antrag bis Ende des zweiten auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres: Hunde, deren Halter vor Anschaffung eine Kauf- oder Adoptionsberatung bei einem von der Tierärztekammer zertifizierten Hundetrainer genutzt haben

Ermäßigt wird

  • Auf 50 %: Wachhunde für Häuser mit nur einer bewohnten Wohnung, mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • Auf 50 %: Hunde, mit denen der Halter eine Begleithundeprüfung (oder gleich-/höherwertige Prüfung nach VDH-Richtlinien) bestanden hat
  • Auf 25 %: Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, mehr als 400 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • Auf 25 %: erster Hund von Inhabern des Gießen-Passes (oder Personen mit Anspruch bzw. vergleichbarem Einkommen)

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Gießen anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Gießen abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich zum 1. Juli (auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder halbjährlich zum 15.02. und 15.08.)
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Gießen im Vergleich

Gießen liegt 3 € unter dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Gießen Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Gießen–84 €204 €
Wetzlar 13 km 60 € 144 €
Marburg 26 km 84 € 216 €
Bad Homburg v. d. Höhe 40 km 84 € 216 €
Frankfurt am Main 53 km 102 € 204 €
Hanau 53 km 80 € 230 €
Median Hessen–87 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Gießen vom 18.12.1998 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 23.11.2023 (Stadtrecht 20-02)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
23. November 2023
Zuletzt geprüft
28. September 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.