Hundesteuer Marburg 2026
In Marburg kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 504 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Hunde aus einem Marburger Tierheim sind 24 Monate steuerfrei.
Steuersätze in Marburg
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 156 € |
| Gefährlicher Hund | 504 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 216 €, drei Hunde 372 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 3-5: Gefährlichkeit vermutet für Pitbull-/American Pitbull Terrier, American Staffordshire-/Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und Kreuzungen sowie Hunde mit gefährlichem Verhalten (Biss, Anspringen, Hetzen); 504 € erster, 516 € zweiter, 540 € jeder weitere gefährliche Hund; Bestandsschutz für bereits versteuerte Hunde der neu gelisteten Rassen (Nr. 5, 8, 9, 10)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis oder Assistenzhund-Ausweis)
- Herdengebrauchshunde
- Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet: 24 Monate befreit (auch gefährliche Hunde)
- erster Hund von Haltern über 70 Jahre mit Schwerbehinderung oder SGB XII-Leistungen
- geprüfte Therapiehunde in Marburger Einrichtungen
- Diensthunde von Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll und kommunalem Ordnungsdienst
- Jagdgebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten und Jagdaufsehern
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bei bewohnten Gebäuden mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 50 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
- 50 % für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und Gleichgestellten
- Keine Vergünstigung für gefährliche Hunde (außer Tierheim-Befreiung)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Marburg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Marburg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Marburg im Vergleich
Marburg liegt 3 € unter dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Marburg Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Marburg | – | 84 € | 216 € |
| Gießen | 26 km | 84 € | 204 € |
| Wetzlar | 34 km | 60 € | 144 € |
| Siegen | 53 km | 108 € | 240 € |
| Bad Homburg v. d. Höhe | 65 km | 84 € | 216 € |
| Fulda | 70 km | 75 € | 195 € |
| Median Hessen | – | 87 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg vom 26. März 2010 in der Fassung des III. Nachtrags (Inkrafttreten zum 01.01.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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