Hundesteuer Marburg 2026

In Marburg kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 504 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Hunde aus einem Marburger Tierheim sind 24 Monate steuerfrei.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen216 €pro Jahr
Gefährlicher Hund504 €pro Jahr

Steuersätze in Marburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund84 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund156 €
Gefährlicher Hund504 €

Zusammen kosten zwei Hunde 216 €, drei Hunde 372 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 3-5: Gefährlichkeit vermutet für Pitbull-/American Pitbull Terrier, American Staffordshire-/Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und Kreuzungen sowie Hunde mit gefährlichem Verhalten (Biss, Anspringen, Hetzen); 504 € erster, 516 € zweiter, 540 € jeder weitere gefährliche Hund; Bestandsschutz für bereits versteuerte Hunde der neu gelisteten Rassen (Nr. 5, 8, 9, 10)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis oder Assistenzhund-Ausweis)
  • Herdengebrauchshunde
  • Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet: 24 Monate befreit (auch gefährliche Hunde)
  • erster Hund von Haltern über 70 Jahre mit Schwerbehinderung oder SGB XII-Leistungen
  • geprüfte Therapiehunde in Marburger Einrichtungen
  • Diensthunde von Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll und kommunalem Ordnungsdienst
  • Jagdgebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten und Jagdaufsehern

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde bei bewohnten Gebäuden mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 50 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
  • 50 % für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und Gleichgestellten
  • Keine Vergünstigung für gefährliche Hunde (außer Tierheim-Befreiung)

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Marburg anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Marburg abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Marburg im Vergleich

Marburg liegt 3 € unter dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Marburg Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Marburg–84 €216 €
Gießen 26 km 84 € 204 €
Wetzlar 34 km 60 € 144 €
Siegen 53 km 108 € 240 €
Bad Homburg v. d. Höhe 65 km 84 € 216 €
Fulda 70 km 75 € 195 €
Median Hessen–87 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg vom 26. März 2010 in der Fassung des III. Nachtrags (Inkrafttreten zum 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. November 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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