Hundesteuer Korbach 2026
Stand: Satzung vom 9. November 2023, geprüft am 4. Oktober 2026
In Korbach kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 396 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.
Der erhöhte Steuersatz für gefährliche Hunde gilt nicht allein aufgrund der Hunderasse.
Steuersätze in Korbach
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 144 € |
| Gefährlicher Hund | 396 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 und 5: bissige Hunde, Hunde, die Menschen in gefahrdrohender Weise anspringen oder Tiere hetzen oder reißen, sowie auf Angriffslust, übermäßige Kampfbereitschaft, Schärfe oder gleich wirkende Merkmale gezüchtete, ausgebildete oder abgerichtete Hunde; keine reine Rasseliste
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Korbach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 1 gefährlicher Hund | 396 € | 3.960 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Korbach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme, bei jüngeren Hunden nach Vollendung des vierten Lebensmonats; bei Pflege, Verwahrung, Probe oder Anlernen nach Überschreiten von 2 Monaten bei der Stadt Korbach an. Hund in Korbach anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Korbach gilt:
- Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des zwölften Monats nach dem Erwerb
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides; auf Antrag jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Korbach abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von Herden in erforderlicher Anzahl
- Vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde
- Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des zwölften Monats nach dem Erwerb
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten, deren Unterhaltungskosten im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln bestritten werden
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
- Geprüfte Rettungshunde, die mit ihren Führern als Helfer einer Zivil- oder Katastrophenschutzeinheit jederzeit einsatzbereit sind
Ermäßigt wird
- 50 % für notwendige Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit anerkannter Prüfung
- 50 % für Hunde von Jagdausübungsberechtigten mit nachgewiesener jagdlicher Brauchbarkeitsprüfung
- 75 % für notwendige Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 200 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen
- 50 % für den ersten Hund bei Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II, SGB XII oder ähnlichen Leistungen sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen
- Vollständiger oder teilweiser Erlass in Härtefällen nach § 13
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Korbach im Vergleich
Korbach liegt 14,50 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Hessen (86,50 €). In Hessen steht Korbach auf Platz 13 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Korbach Platz 170 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Korbach | – | 72 € | 180 € |
| Brilon | 25 km | 78 € | 180 € |
| Warburg | 31 km | 90 € | 250 € |
| Baunatal | 38 km | 88 € | 196 € |
| Warstein | 41 km | 84 € | 199,20 € |
| Meschede | 42 km | 85 € | 195 € |
| Median Hessen | – | 86,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Korbach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Korbach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Korbach 180 € im Jahr: 72 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Korbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Korbach 396 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Korbach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Korbach innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme, bei jüngeren Hunden nach Vollendung des vierten Lebensmonats; bei Pflege, Verwahrung, Probe oder Anlernen nach Überschreiten von 2 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Korbach befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Korbach gilt: Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des zwölften Monats nach dem Erwerb.
Wann ist die Hundesteuer in Korbach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Korbach nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides; auf Antrag jährlich zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Korbach vom 14.12.1998, zuletzt geändert durch III. Nachtragssatzung vom 09.11.2023 (in Kraft seit 01.01.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 9. November 2023
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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