Hundesteuer Baunatal 2026

In Baunatal kostet der erste Hund 88 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Hunde aus einem Tierheim sind bis zum Ende des Folgejahres steuerfrei, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung auf Antrag ganz.

Erster Hund88 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen196 €pro Jahr
Gefährlicher Hund660 €pro Jahr

Steuersätze in Baunatal

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund88 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund132 €
Gefährlicher Hund660 €

Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Hundeverordnung und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 HundeVO (§ 5 Abs. 4)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Baunatal?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 88 € 880 €
2 Hunde 196 € 1.960 €
3 Hunde 328 € 3.280 €
1 gefährlicher Hund 660 € 6.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Baunatal: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Baunatal an. Hund in Baunatal anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Baunatal gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 88 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL, TBl oder H)
  • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
  • Herdengebrauchshunde und Hunde von gewerbsmäßigen Hundehändlern
  • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres
  • Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung
  • Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung bei einem prüfungsberechtigten Verein
  • Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde (außer Diensthunde und Erwerbshunde)

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Baunatal im Vergleich

Baunatal liegt 2 € unter dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen steht Baunatal auf Platz 20 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Baunatal Platz 189 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Baunatal–88 €196 €
Kassel 9 km 90 € 210 €
Bad Hersfeld 48 km 60 € 144 €
Göttingen 48 km 132 € 372 €
Höxter 58 km 87 € 228 €
Northeim 64 km 100 € 275 €
Median Hessen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Baunatal

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Baunatal für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Baunatal 196 € im Jahr: 88 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Baunatal einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Baunatal 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 88 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Baunatal anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Baunatal innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Baunatal befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Baunatal gilt: Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres.

Wann ist die Hundesteuer in Baunatal fällig?

Die Hundesteuersatzung von Baunatal nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Quelle

Dokument
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Baunatal (Hundesteuersatzung) vom 29.09.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
29. September 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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