Hundesteuer Hann. Münden 2026

In Hann. Münden kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.

Auch ein behördlich angeordneter Beißkorbzwang führt zur erhöhten Hundesteuer von 480 € jährlich.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen216 €pro Jahr
Gefährlicher Hund480 €pro Jahr

Steuersätze in Hann. Münden

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2019
Erster Hund84 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hund480 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach dem NHundG festgestellt hat oder für die sie einen Beißkorbzwang angeordnet hat (§ 3 Abs. 3)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hann. Münden?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 216 € 2.160 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 480 € 4.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Hann. Münden: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft bei der Stadt Hann. Münden an. Hund in Hann. Münden anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Hann. Münden
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis 31.12. des Vorjahres jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Hann. Münden abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: bei Ankunft bereits gehaltene Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerfrei gehalten werden
  • Unentbehrliche Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG, H oder TBl)
  • Hunde, die im öffentlichen Interesse staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen gehalten werden

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Hann. Münden im Vergleich

Hann. Münden liegt 3 € über dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Hann. Münden Platz 49 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Hann. Münden Platz 254 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Hann. Münden–84 €216 €
Kassel 16 km 90 € 210 €
Witzenhausen 16 km 108 € 261 €
Göttingen 23 km 132 € 372 €
Baunatal 24 km 88 € 196 €
Uslar 27 km 72 € 192 €
Median Niedersachsen–81 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hann. Münden

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hann. Münden für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Hann. Münden 216 € im Jahr: 84 € für den ersten und 132 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Hann. Münden einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hann. Münden 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Hann. Münden anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Hann. Münden innerhalb von 1 Woche nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Hann. Münden fällig?

Die Hundesteuersatzung von Hann. Münden nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis 31.12. des Vorjahres jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Hann. Münden vom 04.12.2018
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
4. Dezember 2018
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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