Hundesteuer Hann. Münden 2026
Stand: Satzung vom 4. Dezember 2018, geprüft am 4. Oktober 2026
In Hann. Münden kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.
Auch ein behördlich angeordneter Beißkorbzwang führt zur erhöhten Hundesteuer von 480 € jährlich.
Steuersätze in Hann. Münden
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 144 € |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach dem NHundG festgestellt hat oder für die sie einen Beißkorbzwang angeordnet hat (§ 3 Abs. 3)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hann. Münden?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 480 € | 4.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Hann. Münden: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft bei der Stadt Hann. Münden an. Hund in Hann. Münden anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Hann. Münden
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis 31.12. des Vorjahres jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Hann. Münden abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: bei Ankunft bereits gehaltene Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerfrei gehalten werden
- Unentbehrliche Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG, H oder TBl)
- Hunde, die im öffentlichen Interesse staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen gehalten werden
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Hann. Münden im Vergleich
Hann. Münden liegt 3 € über dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Hann. Münden Platz 49 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Hann. Münden Platz 254 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Hann. Münden | – | 84 € | 216 € |
| Kassel | 16 km | 90 € | 210 € |
| Witzenhausen | 16 km | 108 € | 261 € |
| Göttingen | 23 km | 132 € | 372 € |
| Baunatal | 24 km | 88 € | 196 € |
| Uslar | 27 km | 72 € | 192 € |
| Median Niedersachsen | – | 81 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hann. Münden
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hann. Münden für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Hann. Münden 216 € im Jahr: 84 € für den ersten und 132 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Hann. Münden einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hann. Münden 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Hann. Münden anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Hann. Münden innerhalb von 1 Woche nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Hann. Münden fällig?
Die Hundesteuersatzung von Hann. Münden nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis 31.12. des Vorjahres jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Hann. Münden vom 04.12.2018
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 4. Dezember 2018
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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