Hundesteuer Göttingen 2026
In Göttingen kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 744 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2025.
Die 744 € für Hunde der Rasseliste gelten nur für Hunde, die seit dem 1. Juli 2025 neu angemeldet wurden; Hunde aus dem Göttinger Tierheim sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Göttingen
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Gefährlicher Hund | 744 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 372 €, drei Hunde 612 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen sowie Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde (§ 3 Abs. 2 der Satzung)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder steuerfreie Hunde
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde wissenschaftlicher Institute zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde aus dem Göttinger Tierheim: auf Antrag 1 Jahr befreit
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Wohngebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für Besuchshunde, die regelmäßig im Besuchshundedienst gemeinnütziger Organisationen in Göttingen eingesetzt werden
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Göttingen anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Göttingen abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Göttingen im Vergleich
Göttingen liegt 24 € über dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Göttingen Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Göttingen | – | 132 € | 372 € |
| Kassel | 39 km | 90 € | 210 € |
| Hildesheim | 69 km | 150 € | 360 € |
| Salzgitter | 74 km | 100 € | 240 € |
| Hameln | 75 km | 132 € | 336 € |
| Wolfenbüttel | 81 km | 90 € | 222 € |
| Median Niedersachsen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Göttingen vom 7. Mai 2004 (Stadtrecht 2-2) in der Fassung der Änderungen vom 14.03.2025 und 13.06.2025 (4. und 5. Änderungssatzung), in Kraft ab 01.07.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. Juni 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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