Hundesteuer Göttingen 2026

In Göttingen kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 744 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2025.

Die 744 € für Hunde der Rasseliste gelten nur für Hunde, die seit dem 1. Juli 2025 neu angemeldet wurden; Hunde aus dem Göttinger Tierheim sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei.

Erster Hund132 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen372 €pro Jahr
Gefährlicher Hund744 €pro Jahr

Steuersätze in Göttingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Juli 2025
Erster Hund132 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €
Gefährlicher Hund744 €

Zusammen kosten zwei Hunde 372 €, drei Hunde 612 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen sowie Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde (§ 3 Abs. 2 der Satzung)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder steuerfreie Hunde
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde wissenschaftlicher Institute zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken
  • Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hunde aus dem Göttinger Tierheim: auf Antrag 1 Jahr befreit
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Wohngebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • 50 % für Besuchshunde, die regelmäßig im Besuchshundedienst gemeinnütziger Organisationen in Göttingen eingesetzt werden
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Göttingen anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Göttingen abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Göttingen im Vergleich

Göttingen liegt 24 € über dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Göttingen Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Göttingen–132 €372 €
Kassel 39 km 90 € 210 €
Hildesheim 69 km 150 € 360 €
Salzgitter 74 km 100 € 240 €
Hameln 75 km 132 € 336 €
Wolfenbüttel 81 km 90 € 222 €
Median Niedersachsen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Göttingen vom 7. Mai 2004 (Stadtrecht 2-2) in der Fassung der Änderungen vom 14.03.2025 und 13.06.2025 (4. und 5. Änderungssatzung), in Kraft ab 01.07.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. Juni 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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