Hundesteuer Duderstadt 2026

In Duderstadt kostet der erste Hund 95 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 260 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Hunde aus dem Duderstädter Tierheim sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei, ausgenommen gefährliche Hunde.

Erster Hund95 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen225 €pro Jahr
Gefährlicher Hund260 €pro Jahr

Steuersätze in Duderstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund95 €
Zweiter Hund130 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund260 €

Als gefährlich gilt: Hunde mit festgestellter Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 der Satzung, dort Verweis auf §§ 3 Abs. 2, 15 NHundG; keine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Duderstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 95 € 950 €
2 Hunde 225 € 2.250 €
3 Hunde 405 € 4.050 €
1 gefährlicher Hund 260 € 2.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Duderstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Duderstadt an. Hund in Duderstadt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Duderstadt gilt:
    • Hunde aus dem Duderstädter Tierheim: auf Antrag 1 Jahr steuerfrei
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 95 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Duderstadt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerfrei gehalten werden
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit ganz oder überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Hunde aus dem Duderstädter Tierheim: auf Antrag 1 Jahr steuerfrei

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Duderstadt im Vergleich

Duderstadt liegt 14 € über dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen steht Duderstadt auf Platz 63 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Duderstadt Platz 362 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Duderstadt–95 €225 €
Göttingen 23 km 132 € 372 €
Northeim 28 km 100 € 275 €
Clausthal-Zellerfeld 33 km 84 € 210 €
Witzenhausen 34 km 108 € 261 €
Mühlhausen/Thüringen 36 km 75 € 225 €
Median Niedersachsen–81 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Duderstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Duderstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Duderstadt 225 € im Jahr: 95 € für den ersten und 130 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Duderstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Duderstadt 260 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 95 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Duderstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Duderstadt innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Duderstadt befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Duderstadt gilt: Hunde aus dem Duderstädter Tierheim: auf Antrag 1 Jahr steuerfrei.

Wann ist die Hundesteuer in Duderstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Duderstadt nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.

Quelle

Dokument
3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Duderstadt vom 08.12.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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