Hundesteuer Clausthal-Zellerfeld 2026

In Clausthal-Zellerfeld kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 126 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Auch Diensthunde nach ihrem Dienstende sind auf Antrag steuerbefreit.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen210 €pro Jahr

Steuersätze in Clausthal-Zellerfeld

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund84 €
Zweiter Hund126 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Clausthal-Zellerfeld?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 210 € 2.100 €
3 Hunde 378 € 3.780 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Clausthal-Zellerfeld: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Clausthal-Zellerfeld an. Hund in Clausthal-Zellerfeld anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Clausthal-Zellerfeld
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Clausthal-Zellerfeld abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu zwei Monaten: bei Ankunft vorhandene Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerfrei gehalten werden
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhalt ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Clausthal-Zellerfeld im Vergleich

Clausthal-Zellerfeld liegt 3 € über dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Clausthal-Zellerfeld Platz 49 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Clausthal-Zellerfeld Platz 254 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Clausthal-Zellerfeld–84 €210 €
Goslar 13 km 132 € 324 €
Bad Harzburg 18 km 120 € 288 €
Northeim 25 km 100 € 275 €
Wernigerode 31 km 102 € 270 €
Einbeck 32 km 108 € 240 €
Median Niedersachsen–81 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Clausthal-Zellerfeld

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Clausthal-Zellerfeld für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Clausthal-Zellerfeld 210 € im Jahr: 84 € für den ersten und 126 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Clausthal-Zellerfeld einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Clausthal-Zellerfeld gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Clausthal-Zellerfeld anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Clausthal-Zellerfeld innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Clausthal-Zellerfeld fällig?

Die Hundesteuersatzung von Clausthal-Zellerfeld nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld vom 17.12.2015, gültig ab 01.01.2016 (nichtamtliche Lesefassung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Dezember 2015
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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