Hundesteuer Wernigerode 2026
Stand: Satzung vom 20. Februar 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Wernigerode kostet der erste Hund 102 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Für einen gefährlichen Hund werden 612 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Steuersätze in Wernigerode
| Erster Hund | 102 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 168 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 612 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 Abs. 3 der Satzung: Vermutungshunde nach § 3 Abs. 2 Hundegesetz LSA, insbesondere Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen; 612 € je Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wernigerode?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 102 € | 1.020 € |
| 2 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 3 Hunde | 450 € | 4.500 € |
| 1 gefährlicher Hund | 612 € | 6.120 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Wernigerode: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Wernigerode an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wernigerode
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 102 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 30.11. des Vorjahres) jährlich zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Anerkannte Assistenzhunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H)
- Geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bereitstehen
- Geprüfte Therapiebegleithunde im therapeutischen Einsatz
- Alle geprüften Jagdhunde von Jägerinnen oder Jägern mit gültigem Jagdschein
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- Keine Vergünstigungen für gefährliche Hunde
Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)
Wernigerode im Vergleich
Wernigerode liegt 15 € über dem Median der 14 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (87 €). In Sachsen-Anhalt steht Wernigerode auf Platz 11 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Wernigerode Platz 300 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wernigerode | – | 102 € | 270 € |
| Halberstadt | 19 km | 104 € | 259 € |
| Goslar | 26 km | 132 € | 324 € |
| Nordhausen | 37 km | 72 € | 192 € |
| Wolfenbüttel | 40 km | 90 € | 222 € |
| Salzgitter | 47 km | 100 € | 240 € |
| Median Sachsen-Anhalt | – | 87 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wernigerode
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wernigerode für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Wernigerode 270 € im Jahr: 102 € für den ersten und 168 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Wernigerode einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wernigerode 612 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 102 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Wernigerode anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Wernigerode innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Wernigerode fällig?
Die Hundesteuersatzung von Wernigerode nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 30.11. des Vorjahres) jährlich zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Wernigerode über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 20.02.2023, Stadtratsbeschluss 16.02.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 20. Februar 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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