Hundesteuer in Sachsen-Anhalt 2026
Für Sachsen-Anhalt sind 3 Städte erfasst. Für den ersten Hund zahlen Halter in Sachsen-Anhalt zwischen 90 € (Dessau-Roßlau) und 120 € (Halle (Saale)) im Jahr. Der Median liegt bei 114 €. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht.
Die Hundesteuer legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Satzung fest. Das Land regelt Haftpflicht, Listenhunde und Leinenpflicht.
Hundesteuer in allen erfassten Städten in Sachsen-Anhalt
Für zwei Hunde zusammen zahlen Halter in Sachsen-Anhalt zwischen 228 € (Magdeburg) und 300 € (Halle (Saale)) im Jahr.
| Stadt | 1. Hund | 2 Hunde zusammen | Gefährlicher Hund | Stand der Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Dessau-Roßlau | 90 € | 270 € | 700 € | 14.7.2020Satzung |
| Magdeburg | 114 € | 228 € | – | 15.7.2024Satzung |
| Halle (Saale) | 120 € | 300 € | 720 € | 26.11.2025Satzung |
„–“ bei gefährlichen Hunden: kein erhöhter Satz. „?“: Es gibt einen erhöhten Satz, der Betrag ist noch nicht bestätigt. „Stand der Quelle“ ist das Datum der Satzung oder ihrer letzten Änderung.
Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
Listenhunde in Sachsen-Anhalt
Das Landesrecht in Sachsen-Anhalt nennt 4 Rassen, die als gefährlich gelten oder besonderen Regeln unterliegen:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
Hundesteuer: Für einen gefährlichen Hund zahlen Halter in Sachsen-Anhalt zwischen 700 € (Dessau-Roßlau) und 720 € (Halle (Saale)) im Jahr. Welche Hunde die Gemeinde als gefährlich besteuert, steht in ihrer Satzung.
Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
Sachkunde, Chip und Rechtsgrundlage
Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
Rechtsgrundlage: Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015, geprüft am 28. September 2026.