Hundesteuer Halle (Saale) 2026

In Halle (Saale) kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Seit 2026 gibt die Stadt keine Hundesteuermarken mehr aus.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen300 €pro Jahr
Gefährlicher Hund720 €pro Jahr

Steuersätze in Halle (Saale)

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund120 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund720 €

Zusammen kosten zwei Hunde 300 €, drei Hunde 480 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 bis 5 der Satzung, insbesondere Bullterrier, Pit-Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog, Tosa Inu, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, Mastin Espanol, Dogo Argentino, Bullmastiff, Mastiff, Römischer und Chinesischer Kampfhund sowie deren Kreuzungen

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund anderswo in Deutschland versteuern
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Rettungshunde in einer von der Kommune anerkannten Rettungshundestaffel

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen über ein Jahr alten Hund zur Bewachung eines Anwesens, das mehr als 400 m Fußweg vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt
  • Hunde aus dem Tierheim der Stadt Halle (Saale): dauerhaft bis zu 50 % Ermäßigung
  • Geprüfte Jagdhunde von Mitgliedern der Jägerschaft der Stadt Halle (Saale) e. V.: bis zu 50 % (jährliche Bestätigung der unteren Jagdbehörde)

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Halle (Saale) anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Halle (Saale) abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
  • Halle (Saale) gibt keine Hundesteuermarke aus.

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
Sachkunde
Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen-Anhalt

Halle (Saale) im Vergleich

Halle (Saale) liegt 6 € über dem Median der 3 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (114 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Halle (Saale) Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Halle (Saale)–120 €300 €
Leipzig 32 km 150 € 300 €
Dessau-Roßlau 44 km 90 € 270 €
Jena 67 km 102 € 222 €
Gera 68 km 96 € 220,80 €
Weimar 71 km 60 € 132 €
Median Sachsen-Anhalt–114 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 26. November 2025 (Amtsblatt Nr. 27 vom 12. Dezember 2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
26. November 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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