Hundesteuer Halle (Saale) 2026
In Halle (Saale) kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Seit 2026 gibt die Stadt keine Hundesteuermarken mehr aus.
Steuersätze in Halle (Saale)
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 720 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 300 €, drei Hunde 480 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 bis 5 der Satzung, insbesondere Bullterrier, Pit-Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog, Tosa Inu, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, Mastin Espanol, Dogo Argentino, Bullmastiff, Mastiff, Römischer und Chinesischer Kampfhund sowie deren Kreuzungen
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund anderswo in Deutschland versteuern
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Rettungshunde in einer von der Kommune anerkannten Rettungshundestaffel
Ermäßigt wird
- 50 % für einen über ein Jahr alten Hund zur Bewachung eines Anwesens, das mehr als 400 m Fußweg vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt
- Hunde aus dem Tierheim der Stadt Halle (Saale): dauerhaft bis zu 50 % Ermäßigung
- Geprüfte Jagdhunde von Mitgliedern der Jägerschaft der Stadt Halle (Saale) e. V.: bis zu 50 % (jährliche Bestätigung der unteren Jagdbehörde)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Halle (Saale) anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Halle (Saale) abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
- Halle (Saale) gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)
Halle (Saale) im Vergleich
Halle (Saale) liegt 6 € über dem Median der 3 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (114 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Halle (Saale) Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Halle (Saale) | – | 120 € | 300 € |
| Leipzig | 32 km | 150 € | 300 € |
| Dessau-Roßlau | 44 km | 90 € | 270 € |
| Jena | 67 km | 102 € | 222 € |
| Gera | 68 km | 96 € | 220,80 € |
| Weimar | 71 km | 60 € | 132 € |
| Median Sachsen-Anhalt | – | 114 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 26. November 2025 (Amtsblatt Nr. 27 vom 12. Dezember 2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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