Hundesteuer Delitzsch 2026

In Delitzsch kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 408 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Für einen zweiten oder weiteren gefährlichen Hund werden 612 € im Jahr fällig, auch wenn er neben einem normalen Hund gehalten wird.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen204 €pro Jahr
Gefährlicher Hund408 €pro Jahr

Steuersätze in Delitzsch

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund84 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund408 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und ihre Kreuzungen (ab 6 Monaten) sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde; Regelsatz, wenn die Vermutung der Gefährlichkeit per Bescheid widerlegt ist

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Delitzsch?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 204 € 2.040 €
3 Hunde 324 € 3.240 €
1 gefährlicher Hund 408 € 4.080 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Delitzsch: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Delitzsch an. Hund in Delitzsch anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Delitzsch
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Februar; bei Beginn im Laufe des Jahres frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutz und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde von Forstbediensteten, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich, und von bestätigten Jagdaufsehern
  • Hunde von Personen mit Erlaubnis zu wissenschaftlichen Tierversuchen
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u. ä. Einrichtungen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde
  • Gewerbliche Hundehaltung, deren Aufwand nicht von natürlichen Personen getragen wird (nicht für gefährliche Hunde)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von Einzelwächtern im Wachdienst
  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, insbesondere mehr als 300 m von geschlossener Bebauung
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Delitzsch im Vergleich

Delitzsch liegt 2 € über dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen steht Delitzsch auf Platz 9 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Delitzsch Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Delitzsch–84 €204 €
Bitterfeld-Wolfen 11 km 60 € 140 €
Leipzig 21 km 150 € 300 €
Halle (Saale) 26 km 120 € 300 €
Merseburg 30 km 72 € 186 €
Dessau-Roßlau 35 km 90 € 270 €
Median Sachsen–82 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Delitzsch

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Delitzsch für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Delitzsch 204 € im Jahr: 84 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Delitzsch einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Delitzsch 408 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Delitzsch anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Delitzsch innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Delitzsch fällig?

Die Hundesteuersatzung von Delitzsch nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Februar; bei Beginn im Laufe des Jahres frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung der Großen Kreisstadt Delitzsch für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stadtratsbeschluss Nr. 49/2025 vom 27.11.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 18.12.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. November 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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