Hundesteuer Delitzsch 2026
Stand: Satzung vom 27. November 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Delitzsch kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 408 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Für einen zweiten oder weiteren gefährlichen Hund werden 612 € im Jahr fällig, auch wenn er neben einem normalen Hund gehalten wird.
Steuersätze in Delitzsch
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 408 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und ihre Kreuzungen (ab 6 Monaten) sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde; Regelsatz, wenn die Vermutung der Gefährlichkeit per Bescheid widerlegt ist
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Delitzsch?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 204 € | 2.040 € |
| 3 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 1 gefährlicher Hund | 408 € | 4.080 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Delitzsch: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Delitzsch an. Hund in Delitzsch anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Delitzsch
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Februar; bei Beginn im Laufe des Jahres frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutz und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen
- Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
- Hunde von Forstbediensteten, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich, und von bestätigten Jagdaufsehern
- Hunde von Personen mit Erlaubnis zu wissenschaftlichen Tierversuchen
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u. ä. Einrichtungen untergebracht sind
- Herdengebrauchshunde
- Gewerbliche Hundehaltung, deren Aufwand nicht von natürlichen Personen getragen wird (nicht für gefährliche Hunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde von Einzelwächtern im Wachdienst
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, insbesondere mehr als 300 m von geschlossener Bebauung
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)
Delitzsch im Vergleich
Delitzsch liegt 2 € über dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen steht Delitzsch auf Platz 9 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Delitzsch Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Delitzsch | – | 84 € | 204 € |
| Bitterfeld-Wolfen | 11 km | 60 € | 140 € |
| Leipzig | 21 km | 150 € | 300 € |
| Halle (Saale) | 26 km | 120 € | 300 € |
| Merseburg | 30 km | 72 € | 186 € |
| Dessau-Roßlau | 35 km | 90 € | 270 € |
| Median Sachsen | – | 82 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Delitzsch
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Delitzsch für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Delitzsch 204 € im Jahr: 84 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Delitzsch einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Delitzsch 408 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Delitzsch anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Delitzsch innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Delitzsch fällig?
Die Hundesteuersatzung von Delitzsch nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Februar; bei Beginn im Laufe des Jahres frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Großen Kreisstadt Delitzsch für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stadtratsbeschluss Nr. 49/2025 vom 27.11.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 18.12.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 27. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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