Hundesteuer Leipzig 2026
In Leipzig kostet der erste Hund 150 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Auf Antrag zahlen Halter bis einschließlich 2029 nur 120 € je Hund, wenn der Hund gechippt ist und sie dem Auslesen des Chips bei Kontrollen zustimmen.
Erster Hund150 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen300 €pro Jahr
Steuersätze in Leipzig
| Erster Hund | 150 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 300 €, drei Hunde 450 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde)
- Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde aus dem Tierheim Leipzig: erste sechs Monate befreit
Ermäßigt wird
- Ermäßigung für einen Hund für Inhaber des Leipzig-Passes (Prozentsatz laut Stadtratsbeschluss zum Leipzig-Pass)
- Auf Antrag 120,00 € je Hund (Veranlagungsjahre bis einschließlich 2029), wenn der Hund per Mikrochip gekennzeichnet ist und der Halter dem Auslesen bei Kontrollen zustimmt
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Leipzig anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Leipzig abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich zum 15.03. und 15.09.
- Leipzig gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)
Leipzig im Vergleich
Leipzig liegt 45 € über dem Median der 6 erfassten Städte in Sachsen (105 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Leipzig Platz 178 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Leipzig | – | 150 € | 300 € |
| Halle (Saale) | 32 km | 120 € | 300 € |
| Gera | 55 km | 96 € | 220,80 € |
| Dessau-Roßlau | 56 km | 90 € | 270 € |
| Chemnitz | 68 km | 100 € | 270 € |
| Zwickau | 69 km | 108 € | 280 € |
| Median Sachsen | – | 105 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig (Beschluss Nummer VIII-DS-01611-NF-06) vom 17.12.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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