Hundesteuer Leipzig 2026

In Leipzig kostet der erste Hund 150 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Auf Antrag zahlen Halter bis einschließlich 2029 nur 120 € je Hund, wenn der Hund gechippt ist und sie dem Auslesen des Chips bei Kontrollen zustimmen.

Erster Hund150 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen300 €pro Jahr

Steuersätze in Leipzig

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund150 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 300 €, drei Hunde 450 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde)
  • Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde aus dem Tierheim Leipzig: erste sechs Monate befreit

Ermäßigt wird

  • Ermäßigung für einen Hund für Inhaber des Leipzig-Passes (Prozentsatz laut Stadtratsbeschluss zum Leipzig-Pass)
  • Auf Antrag 120,00 € je Hund (Veranlagungsjahre bis einschließlich 2029), wenn der Hund per Mikrochip gekennzeichnet ist und der Halter dem Auslesen bei Kontrollen zustimmt

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Leipzig anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Leipzig abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: halbjährlich zum 15.03. und 15.09.
  • Leipzig gibt keine Hundesteuermarke aus.

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Leipzig im Vergleich

Leipzig liegt 45 € über dem Median der 6 erfassten Städte in Sachsen (105 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Leipzig Platz 178 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Leipzig–150 €300 €
Halle (Saale) 32 km 120 € 300 €
Gera 55 km 96 € 220,80 €
Dessau-Roßlau 56 km 90 € 270 €
Chemnitz 68 km 100 € 270 €
Zwickau 69 km 108 € 280 €
Median Sachsen–105 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig (Beschluss Nummer VIII-DS-01611-NF-06) vom 17.12.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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