Hundesteuer Markkleeberg 2026
Stand: Satzung vom 20. Januar 2016, geprüft am 4. Oktober 2026
In Markkleeberg kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig.
Für Hunde von Hundevereinsmitgliedern mit anerkannter Leistungsprüfung sind auf Antrag ermäßigte Sätze von 50 € für den ersten und 65 € für jeden weiteren Hund möglich.
Steuersätze in Markkleeberg
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 130 € |
| Jeder weitere Hund | 130 € |
| Gefährlicher Hund | 360 € |
Als gefährlich gilt: Nach § 2 Abs. 2: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander (Gefährlichkeit widerlegbar; Rassevermutung nicht bis zum Alter von sechs Monaten) sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde; jeder weitere gefährliche Hund 400 € jährlich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Markkleeberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 210 € | 2.100 € |
| 3 Hunde | 340 € | 3.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 360 € | 3.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Markkleeberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft bei der Stadt Markkleeberg an. Hund in Markkleeberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Markkleeberg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich am 01.07.; auf schriftlichen Antrag vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Wechsel für das Folgejahr bis 30.11. beantragen, im Übrigen laut Steuerbescheid.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Markkleeberg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde (nicht für gefährliche Hunde)
- Zum ausschließlichen Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildete Hunde (nicht für gefährliche Hunde)
- Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes (nicht für gefährliche Hunde)
- Für den Forst- und Jagdschutz erforderliche Hunde von Forstbeamten (nicht für gefährliche Hunde)
- Hunde bestätigter Jagdaufseher (nicht für gefährliche Hunde)
- Herdengebrauchshunde
- In Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebrachte Hunde
- Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert werden
Ermäßigt wird
- 50 € für den ersten, 65 € für jeden weiteren Hund: mindestens ein Jahr alte Wachhunde für Gebäude mit mehr als 300 m Luftlinie Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude
- 50 € für den ersten, 65 € für jeden weiteren Hund: im Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
- 50 € für den ersten, 65 € für jeden weiteren Hund: jagdlich verwendete Hunde mit Jagdeignungsprüfung und höchstens zwei Jahre alter Verwendungsbescheinigung
- 50 € für den ersten, 65 € für jeden weiteren Hund: Hunde von Hundevereinsmitgliedern mit Begleithund-, Schutzhund- oder Vielseitigkeitsprüfung vor anerkanntem Leistungsrichter und offiziellem Prüfungsblatt
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Markkleeberg im Vergleich
Markkleeberg liegt 4 € über dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen teilt sich Markkleeberg Platz 16 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Markkleeberg Platz 232 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Markkleeberg | – | 80 € | 210 € |
| Leipzig | 6 km | 150 € | 300 € |
| Markranstädt | 11 km | 60 € | 150 € |
| Taucha | 14 km | 60 € | 180 € |
| Schkeuditz | 17 km | 48 € | 168 € |
| Borna | 19 km | 80 € | 220 € |
| Median Sachsen | – | 76 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Markkleeberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Markkleeberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Markkleeberg 210 € im Jahr: 80 € für den ersten und 130 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Markkleeberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Markkleeberg 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Markkleeberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Markkleeberg innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Markkleeberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Markkleeberg nennt als Fälligkeit: jährlich am 01.07.; auf schriftlichen Antrag vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Wechsel für das Folgejahr bis 30.11. beantragen, im Übrigen laut Steuerbescheid.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Markkleeberg vom 20. Januar 2016
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 20. Januar 2016
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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