Hundesteuer Markkleeberg 2026

In Markkleeberg kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig.

Für Hunde von Hundevereinsmitgliedern mit anerkannter Leistungsprüfung sind auf Antrag ermäßigte Sätze von 50 € für den ersten und 65 € für jeden weiteren Hund möglich.

Erster Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen210 €pro Jahr
Gefährlicher Hund360 €pro Jahr

Steuersätze in Markkleeberg

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund80 €
Zweiter Hund130 €
Jeder weitere Hund130 €
Gefährlicher Hund360 €

Als gefährlich gilt: Nach § 2 Abs. 2: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander (Gefährlichkeit widerlegbar; Rassevermutung nicht bis zum Alter von sechs Monaten) sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde; jeder weitere gefährliche Hund 400 € jährlich

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Markkleeberg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 80 € 800 €
2 Hunde 210 € 2.100 €
3 Hunde 340 € 3.400 €
1 gefährlicher Hund 360 € 3.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Markkleeberg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft bei der Stadt Markkleeberg an. Hund in Markkleeberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Markkleeberg
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich am 01.07.; auf schriftlichen Antrag vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Wechsel für das Folgejahr bis 30.11. beantragen, im Übrigen laut Steuerbescheid.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Markkleeberg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde (nicht für gefährliche Hunde)
  • Zum ausschließlichen Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildete Hunde (nicht für gefährliche Hunde)
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes (nicht für gefährliche Hunde)
  • Für den Forst- und Jagdschutz erforderliche Hunde von Forstbeamten (nicht für gefährliche Hunde)
  • Hunde bestätigter Jagdaufseher (nicht für gefährliche Hunde)
  • Herdengebrauchshunde
  • In Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebrachte Hunde
  • Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert werden

Ermäßigt wird

  • 50 € für den ersten, 65 € für jeden weiteren Hund: mindestens ein Jahr alte Wachhunde für Gebäude mit mehr als 300 m Luftlinie Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 € für den ersten, 65 € für jeden weiteren Hund: im Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
  • 50 € für den ersten, 65 € für jeden weiteren Hund: jagdlich verwendete Hunde mit Jagdeignungsprüfung und höchstens zwei Jahre alter Verwendungsbescheinigung
  • 50 € für den ersten, 65 € für jeden weiteren Hund: Hunde von Hundevereinsmitgliedern mit Begleithund-, Schutzhund- oder Vielseitigkeitsprüfung vor anerkanntem Leistungsrichter und offiziellem Prüfungsblatt
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Markkleeberg im Vergleich

Markkleeberg liegt 4 € über dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen teilt sich Markkleeberg Platz 16 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Markkleeberg Platz 232 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Markkleeberg–80 €210 €
Leipzig 6 km 150 € 300 €
Markranstädt 11 km 60 € 150 €
Taucha 14 km 60 € 180 €
Schkeuditz 17 km 48 € 168 €
Borna 19 km 80 € 220 €
Median Sachsen–76 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Markkleeberg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Markkleeberg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Markkleeberg 210 € im Jahr: 80 € für den ersten und 130 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Markkleeberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Markkleeberg 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Markkleeberg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Markkleeberg innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Markkleeberg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Markkleeberg nennt als Fälligkeit: jährlich am 01.07.; auf schriftlichen Antrag vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Wechsel für das Folgejahr bis 30.11. beantragen, im Übrigen laut Steuerbescheid.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Markkleeberg vom 20. Januar 2016
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. Januar 2016
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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