Hundesteuer Borna 2026

In Borna kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 140 €. Für einen gefährlichen Hund werden 320 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Wachhunde für Gebäude mindestens 200 m außerhalb der geschlossenen Ortsbebauung können auf Antrag steuerbefreit werden.

Erster Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220 €pro Jahr
Gefährlicher Hund320 €pro Jahr

Steuersätze in Borna

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund80 €
Zweiter Hund140 €
Jeder weitere Hund140 €
Gefährlicher Hund320 €

Als gefährlich gilt: Je gefährlichem Hund nach § 2 Abs. 3: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen dieser Rassen untereinander sowie behördlich im Einzelfall als gefährlich festgestellte Hunde; ausgenommen Hunde bis sechs Monate und Hunde mit behördlicher Negativbescheinigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Borna?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 80 € 800 €
2 Hunde 220 € 2.200 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 320 € 3.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Borna: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters von über drei Monaten bei der Stadt Borna an. Hund in Borna anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Borna
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. März; bei Anmeldung nach Jahresbeginn zum Termin im Steuerbescheid.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Borna abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonstiger stark hilfebedürftiger Personen
  • Therapiehunde
  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde von Forstbediensteten und Jagdaufsehern, soweit für den Forst- und Jagdschutz eingesetzt und erforderlich
  • Rettungshunde mit erfolgreicher Prüfung oder Wiederholungsprüfung innerhalb der letzten zwölf Monate vor Jahresbeginn bzw. Anmeldung oder Steuerpflicht, die als Diensthunde im öffentlichen Dienst eingesetzt werden
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Herdengebrauchshunde in notwendiger Anzahl
  • Wachhunde für Gebäude außerhalb der geschlossenen Ortsbebauung mit mindestens 200 m Abstand zur geschlossenen Ortsbebauung
  • Bei Aufenthalt bis zwei Monate: bereits bei Ankunft vorhandene und in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde, die zum laufenden Wachdienst in einem Unternehmen oder Betrieb benötigt und eingesetzt werden
  • 50 % für abgerichtete Hunde, die Artisten und Schausteller für ihre Berufsarbeit benötigen
  • 50 % für Hunde mit erfolgreicher Schutzhundeprüfung oder Rettungshundetauglichkeitsprüfung innerhalb der letzten zwölf Monate vor Jahresbeginn bzw. Anmeldung oder Steuerpflicht
  • Zwingersteuer für nicht gewerbliche Hundezucht: 140 € jährlich bei mindestens zwei zuchttauglichen Hunden gleicher Rasse, darunter einer Hündin, anerkanntem Zucht- und Stammbucheintrag, Bestandsnachweisen und einem Wurf alle zwei Jahre

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Borna im Vergleich

Borna liegt 4 € über dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen teilt sich Borna Platz 16 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Borna Platz 232 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Borna–80 €220 €
Altenburg 16 km 70 € 150 €
Markkleeberg 19 km 80 € 210 €
Grimma 20 km 60 € 150 €
Leipzig 25 km 150 € 300 €
Zeitz 27 km 72 € 168 €
Median Sachsen–76 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Borna

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Borna für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Borna 220 € im Jahr: 80 € für den ersten und 140 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Borna einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Borna 320 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Borna anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Borna innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters von über drei Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Borna fällig?

Die Hundesteuersatzung von Borna nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. März; bei Anmeldung nach Jahresbeginn zum Termin im Steuerbescheid.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Großen Kreisstadt Borna (Hundesteuersatzung) vom 05.11.2021, beschlossen am 04.11.2021
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. November 2021
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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