Hundesteuer Grimma 2026
Stand: Satzung vom 20. November 2020, geprüft am 1. Oktober 2026
In Grimma kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 180 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Hunde aus einem Grimmaer Tierheim sind ein Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Grimma
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 90 € |
| Gefährlicher Hund | 180 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung (GefHundG Sachsen): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und ihre Kreuzungen sowie im Einzelfall behördlich als gefährlich festgestellte Hunde; erhöhter Satz ab dem 7. Lebensmonat, nicht bei Negativbescheinigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Grimma?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 180 € | 1.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Grimma: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Grimma an. Hund in Grimma anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Grimma gilt:
- Hunde aus einem Tierheim der Stadt Grimma: 1 Jahr befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar; bei Beginn im Laufe des Jahres frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutz und der Therapie von Personen zu dienen
- Diensthunde für öffentliche Aufgaben, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u. ä. Einrichtungen untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim der Stadt Grimma: 1 Jahr befreit
- Selbstgezogene Hunde beim Züchter bis zum Alter von sechs Monaten
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- Ermäßigung auf 30 € für Wachhunde von Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern sowie Herdengebrauchshunde
- Ermäßigung auf 30 € für geprüfte Jagdhunde im jagdlichen Einsatz
- Ermäßigung auf 30 € für Hunde von Mitgliedern eines eingetragenen Grimmaer Hundesportvereins
- Ermäßigung auf 30 € für eingetragene Zuchthunde von Hundezüchtern
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)
Grimma im Vergleich
Grimma liegt 22 € unter dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen teilt sich Grimma Platz 1 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Grimma Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Grimma | – | 60 € | 150 € |
| Leipzig | 27 km | 150 € | 300 € |
| Altenburg | 34 km | 70 € | 150 € |
| Riesa | 41 km | 92 € | 276 € |
| Delitzsch | 42 km | 84 € | 204 € |
| Zeitz | 46 km | 72 € | 168 € |
| Median Sachsen | – | 82 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Grimma
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Grimma für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Grimma 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Grimma einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Grimma 180 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Grimma anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Grimma innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Grimma befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Grimma gilt: Hunde aus einem Tierheim der Stadt Grimma: 1 Jahr befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Grimma fällig?
Die Hundesteuersatzung von Grimma nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar; bei Beginn im Laufe des Jahres frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Großen Kreisstadt Grimma vom 20.11.2020 (Amtsblatt Ausgabe 12 vom 12. Dezember 2020)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 20. November 2020
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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