Hundesteuer Grimma 2026

In Grimma kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 180 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Hunde aus einem Grimmaer Tierheim sind ein Jahr steuerfrei.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund180 €pro Jahr

Steuersätze in Grimma

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund60 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund90 €
Gefährlicher Hund180 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung (GefHundG Sachsen): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und ihre Kreuzungen sowie im Einzelfall behördlich als gefährlich festgestellte Hunde; erhöhter Satz ab dem 7. Lebensmonat, nicht bei Negativbescheinigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Grimma?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 240 € 2.400 €
1 gefährlicher Hund 180 € 1.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Grimma: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Grimma an. Hund in Grimma anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Grimma gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim der Stadt Grimma: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar; bei Beginn im Laufe des Jahres frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutz und der Therapie von Personen zu dienen
  • Diensthunde für öffentliche Aufgaben, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u. ä. Einrichtungen untergebracht sind
  • Hunde aus einem Tierheim der Stadt Grimma: 1 Jahr befreit
  • Selbstgezogene Hunde beim Züchter bis zum Alter von sechs Monaten
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • Ermäßigung auf 30 € für Wachhunde von Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern sowie Herdengebrauchshunde
  • Ermäßigung auf 30 € für geprüfte Jagdhunde im jagdlichen Einsatz
  • Ermäßigung auf 30 € für Hunde von Mitgliedern eines eingetragenen Grimmaer Hundesportvereins
  • Ermäßigung auf 30 € für eingetragene Zuchthunde von Hundezüchtern
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Grimma im Vergleich

Grimma liegt 22 € unter dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen teilt sich Grimma Platz 1 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Grimma Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Grimma–60 €150 €
Leipzig 27 km 150 € 300 €
Altenburg 34 km 70 € 150 €
Riesa 41 km 92 € 276 €
Delitzsch 42 km 84 € 204 €
Zeitz 46 km 72 € 168 €
Median Sachsen–82 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Grimma

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Grimma für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Grimma 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Grimma einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Grimma 180 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Grimma anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Grimma innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Grimma befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Grimma gilt: Hunde aus einem Tierheim der Stadt Grimma: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Grimma fällig?

Die Hundesteuersatzung von Grimma nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar; bei Beginn im Laufe des Jahres frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Großen Kreisstadt Grimma vom 20.11.2020 (Amtsblatt Ausgabe 12 vom 12. Dezember 2020)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. November 2020
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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