Hundesteuer Eilenburg 2026
Stand: Satzung vom 7. September 2009, geprüft am 4. Oktober 2026
In Eilenburg kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 150 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2010.
Für den ersten gefährlichen Hund fallen 150 €, für jeden weiteren 200 € jährlich an.
Steuersätze in Eilenburg
| Erster Hund | 40 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 60 € |
| Jeder weitere Hund | 70 € |
| Gefährlicher Hund | 150 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen dieser Rassen untereinander; § 1 Abs. 1 DVOGefHundG ergänzend. Rassevermutung nicht für Hunde bis sechs Monate oder bei behördlich widerlegter Gefährlichkeit; auch im Einzelfall behördlich als gefährlich festgestellte Hunde. Erster gefährlicher Hund 150 €, jeder weitere 200 € jährlich.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eilenburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 40 € | 400 € |
| 2 Hunde | 100 € | 1.000 € |
| 3 Hunde | 170 € | 1.700 € |
| 1 gefährlicher Hund | 150 € | 1.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Eilenburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters bei der Stadt Eilenburg an. Hund in Eilenburg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Eilenburg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: jährlich am 01.07.; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Eilenburg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildet sind
- Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
- Für den Forst- oder Jagdschutz erforderliche und taugliche Hunde von Forstbediensteten sowie Hunde bestätigter Jagdaufseher (Jagdtauglichkeitsprüfung vorzulegen)
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Herdengebrauchshunde
- Selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von sechs Monaten nach § 8 Abs. 2
- Aufenthalt bis zwei Monate mit bereits bei Ankunft besessenen und in einer anderen deutschen Stadt versteuerten Hunden
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder von Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes
- 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden im Außenbereich nach § 35 BauGB, mindestens 300 m von der geschlossenen Ortsbebauung entfernt
- Zwingersteuer: 40 € je Zuchthund bei mindestens zwei zuchttauglichen Hunden derselben Rasse, anerkanntem Zucht- und Stammbuch, ordnungsgemäßen Aufzeichnungen und Wurfnachweis alle zwei Jahre beziehungsweise Deckbescheinigungen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Eilenburg im Vergleich
Eilenburg liegt 36 € unter dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen steht Eilenburg auf Platz 2 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Eilenburg Platz 10 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Eilenburg | – | 40 € | 100 € |
| Taucha | 13 km | 60 € | 180 € |
| Delitzsch | 22 km | 84 € | 204 € |
| Leipzig | 22 km | 150 € | 300 € |
| Grimma | 26 km | 60 € | 150 € |
| Markkleeberg | 27 km | 80 € | 210 € |
| Median Sachsen | – | 76 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eilenburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eilenburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Eilenburg 100 € im Jahr: 40 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Eilenburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Eilenburg 150 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Eilenburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Eilenburg innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Eilenburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Eilenburg nennt als Fälligkeit: jährlich am 01.07.; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Großen Kreisstadt Eilenburg vom 07.09.2009, veröffentlicht am 18.09.2009 im Amtsblatt Nr. 37/09
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. September 2009
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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