Hundesteuer Eilenburg 2026

In Eilenburg kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 150 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2010.

Für den ersten gefährlichen Hund fallen 150 €, für jeden weiteren 200 € jährlich an.

Erster Hund40 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen100 €pro Jahr
Gefährlicher Hund150 €pro Jahr

Steuersätze in Eilenburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2010
Erster Hund40 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund70 €
Gefährlicher Hund150 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen dieser Rassen untereinander; § 1 Abs. 1 DVOGefHundG ergänzend. Rassevermutung nicht für Hunde bis sechs Monate oder bei behördlich widerlegter Gefährlichkeit; auch im Einzelfall behördlich als gefährlich festgestellte Hunde. Erster gefährlicher Hund 150 €, jeder weitere 200 € jährlich.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eilenburg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 40 € 400 €
2 Hunde 100 € 1.000 €
3 Hunde 170 € 1.700 €
1 gefährlicher Hund 150 € 1.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Eilenburg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters bei der Stadt Eilenburg an. Hund in Eilenburg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Eilenburg
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: jährlich am 01.07.; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Eilenburg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildet sind
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Für den Forst- oder Jagdschutz erforderliche und taugliche Hunde von Forstbediensteten sowie Hunde bestätigter Jagdaufseher (Jagdtauglichkeitsprüfung vorzulegen)
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Herdengebrauchshunde
  • Selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von sechs Monaten nach § 8 Abs. 2
  • Aufenthalt bis zwei Monate mit bereits bei Ankunft besessenen und in einer anderen deutschen Stadt versteuerten Hunden

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder von Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes
  • 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden im Außenbereich nach § 35 BauGB, mindestens 300 m von der geschlossenen Ortsbebauung entfernt
  • Zwingersteuer: 40 € je Zuchthund bei mindestens zwei zuchttauglichen Hunden derselben Rasse, anerkanntem Zucht- und Stammbuch, ordnungsgemäßen Aufzeichnungen und Wurfnachweis alle zwei Jahre beziehungsweise Deckbescheinigungen

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Eilenburg im Vergleich

Eilenburg liegt 36 € unter dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen steht Eilenburg auf Platz 2 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Eilenburg Platz 10 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Eilenburg–40 €100 €
Taucha 13 km 60 € 180 €
Delitzsch 22 km 84 € 204 €
Leipzig 22 km 150 € 300 €
Grimma 26 km 60 € 150 €
Markkleeberg 27 km 80 € 210 €
Median Sachsen–76 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eilenburg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eilenburg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Eilenburg 100 € im Jahr: 40 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Eilenburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Eilenburg 150 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Eilenburg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Eilenburg innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Eilenburg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Eilenburg nennt als Fälligkeit: jährlich am 01.07.; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Großen Kreisstadt Eilenburg vom 07.09.2009, veröffentlicht am 18.09.2009 im Amtsblatt Nr. 37/09
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
7. September 2009
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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