Hundesteuer Taucha 2026
Stand: Satzung vom 13. Dezember 2018, geprüft am 4. Oktober 2026
In Taucha kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 615 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.
Hunde aus einem Tierheim in Deutschland sind auf Antrag drei Monate ab Erwerb steuerfrei.
Steuersätze in Taucha
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 615 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen dieser Rassen untereinander (ausgenommen Welpen und Junghunde bis sechs Monate) sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde. Bei behördlich widerlegter Gefährlichkeitsvermutung gilt nach § 7a der normale Steuersatz, frühestens ab dem Monat der Bescheidvorlage.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Taucha?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 300 € | 3.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 615 € | 6.150 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Taucha: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Taucha an. Hund in Taucha anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Taucha gilt:
- Nachweislich aus einem Tierheim in Deutschland erworbene Hunde: drei Monate ab Erwerb
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15.02.; bei unterjährigem Beginn einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Taucha abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Ausgebildete Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts
- Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden
- Für den Forst- und Jagdschutz erforderliche Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern
- Hunde von Personen mit Erlaubnis für wissenschaftliche Versuche an lebenden Tieren
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Herdengebrauchshunde
- Nachweislich aus einem Tierheim in Deutschland erworbene Hunde: drei Monate ab Erwerb
- Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
- Aufenthalt bis zwei Monate: bereits bei Ankunft gehaltene und in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für im Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder Einzelwächter
- 50 % für einen mindestens ein Jahr alten Hund zur örtlich erforderlichen Gebäudebewachung, insbesondere bei mehr als 300 m Entfernung zur geschlossenen Bebauung
- 50 % für abgerichtete Hunde, die Artisten oder berufsmäßige Schausteller für ihre Berufsarbeit benötigen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Taucha im Vergleich
Taucha liegt 16 € unter dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen teilt sich Taucha Platz 6 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Taucha Platz 78 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Taucha | – | 60 € | 180 € |
| Leipzig | 10 km | 150 € | 300 € |
| Eilenburg | 13 km | 40 € | 100 € |
| Markkleeberg | 14 km | 80 € | 210 € |
| Schkeuditz | 19 km | 48 € | 168 € |
| Delitzsch | 20 km | 84 € | 204 € |
| Median Sachsen | – | 76 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Taucha
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Taucha für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Taucha 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Taucha einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Taucha 615 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Taucha anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Taucha innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Taucha befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Taucha gilt: Nachweislich aus einem Tierheim in Deutschland erworbene Hunde: drei Monate ab Erwerb.
Wann ist die Hundesteuer in Taucha fällig?
Die Hundesteuersatzung von Taucha nennt als Fälligkeit: jährlich am 15.02.; bei unterjährigem Beginn einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung von Steuern für die Haltung von Hunden in der Stadt Taucha (Hundesteuersatzung), beschlossen am 13.12.2018
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. Dezember 2018
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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