Hundesteuer Taucha 2026

In Taucha kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 615 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.

Hunde aus einem Tierheim in Deutschland sind auf Antrag drei Monate ab Erwerb steuerfrei.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund615 €pro Jahr

Steuersätze in Taucha

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2019
Erster Hund60 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund615 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen dieser Rassen untereinander (ausgenommen Welpen und Junghunde bis sechs Monate) sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde. Bei behördlich widerlegter Gefährlichkeitsvermutung gilt nach § 7a der normale Steuersatz, frühestens ab dem Monat der Bescheidvorlage.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Taucha?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 615 € 6.150 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Taucha: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Taucha an. Hund in Taucha anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Taucha gilt:
    • Nachweislich aus einem Tierheim in Deutschland erworbene Hunde: drei Monate ab Erwerb
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15.02.; bei unterjährigem Beginn einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Taucha abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Ausgebildete Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden
  • Für den Forst- und Jagdschutz erforderliche Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern
  • Hunde von Personen mit Erlaubnis für wissenschaftliche Versuche an lebenden Tieren
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Herdengebrauchshunde
  • Nachweislich aus einem Tierheim in Deutschland erworbene Hunde: drei Monate ab Erwerb
  • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
  • Aufenthalt bis zwei Monate: bereits bei Ankunft gehaltene und in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für im Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder Einzelwächter
  • 50 % für einen mindestens ein Jahr alten Hund zur örtlich erforderlichen Gebäudebewachung, insbesondere bei mehr als 300 m Entfernung zur geschlossenen Bebauung
  • 50 % für abgerichtete Hunde, die Artisten oder berufsmäßige Schausteller für ihre Berufsarbeit benötigen

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Taucha im Vergleich

Taucha liegt 16 € unter dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen teilt sich Taucha Platz 6 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Taucha Platz 78 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Taucha–60 €180 €
Leipzig 10 km 150 € 300 €
Eilenburg 13 km 40 € 100 €
Markkleeberg 14 km 80 € 210 €
Schkeuditz 19 km 48 € 168 €
Delitzsch 20 km 84 € 204 €
Median Sachsen–76 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Taucha

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Taucha für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Taucha 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Taucha einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Taucha 615 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Taucha anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Taucha innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Taucha befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Taucha gilt: Nachweislich aus einem Tierheim in Deutschland erworbene Hunde: drei Monate ab Erwerb.

Wann ist die Hundesteuer in Taucha fällig?

Die Hundesteuersatzung von Taucha nennt als Fälligkeit: jährlich am 15.02.; bei unterjährigem Beginn einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung von Steuern für die Haltung von Hunden in der Stadt Taucha (Hundesteuersatzung), beschlossen am 13.12.2018
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. Dezember 2018
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden