Hundesteuer Schkeuditz 2026

In Schkeuditz kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen anerkannten Tierrettungseinrichtungen sind für die ersten sechs Monate steuerfrei, gefährliche Hunde ausgenommen.

Erster Hund48 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen168 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Schkeuditz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund48 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 7: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander (Vermutung ab einem Alter über sechs Monaten, im Einzelfall widerlegbar) sowie durch die Kreispolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde, insbesondere aggressive, zum Hetzen oder Reißen neigende oder auf gesteigerte Aggressivität gezüchtete, gehaltene oder ausgebildete Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schkeuditz?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 48 € 480 €
2 Hunde 168 € 1.680 €
3 Hunde 348 € 3.480 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schkeuditz: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über drei Monaten bei der Stadt Schkeuditz an. Hund in Schkeuditz anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Schkeuditz gilt:
    • Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen anerkannten Tierrettungseinrichtungen: erste sechs Monate befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: jährlich am 01.02.; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schkeuditz abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte, nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde
  • Ausgebildete Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, mit ärztlichen und Ausbildungsnachweisen
  • Diensthunde ausschließlich für öffentliche Aufgaben, deren Unterhalt ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Rettungs- oder Schutzhunde für Zivil-, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt)
  • Hunde von Forstbediensteten, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Zur Jagd verwendete Hunde mit Jagdeignungsprüfung von Jagdaufsehern, Jagdausübungsberechtigten und Jagdberechtigten mit Jagdschein und Nachweis der Jagdausübungsberechtigung
  • Hunde von Personen mit Erlaubnis für wissenschaftliche Versuche an lebenden Tieren
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen, Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz untergebrachte Hunde
  • Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen anerkannten Tierrettungseinrichtungen: erste sechs Monate befreit
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder von Einzelwächtern für den Wachdienst
  • 50 % für erforderliche Wachhunde bewohnter Gebäude, insbesondere bei mehr als 300 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für als Begleit- und Schutzhund vor anerkannten Leistungsrichtern geprüfte Hunde bei nachweislich aktiver Mitgliedschaft des Halters in einem anerkannten Hundesportverein
  • Zwingersteuer für qualifizierte eingetragene Zuchten: Steuer für einen ersten und einen zweiten Hund; selbstgezogene Hunde bis sechs Monate im Zwinger steuerfrei

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Schkeuditz im Vergleich

Schkeuditz liegt 28 € unter dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen teilt sich Schkeuditz Platz 3 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schkeuditz Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schkeuditz–48 €168 €
Markranstädt 11 km 60 € 150 €
Leipzig 13 km 150 € 300 €
Landsberg 15 km 60 € 144 €
Delitzsch 16 km 84 € 204 €
Merseburg 16 km 72 € 186 €
Median Sachsen–76 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schkeuditz

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schkeuditz für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schkeuditz 168 € im Jahr: 48 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schkeuditz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schkeuditz 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schkeuditz anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schkeuditz innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von über drei Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Schkeuditz befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schkeuditz gilt: Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen anerkannten Tierrettungseinrichtungen: erste sechs Monate befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Schkeuditz fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schkeuditz nennt als Fälligkeit: jährlich am 01.02.; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Großen Kreisstadt Schkeuditz vom 11.11.2020 (Stadtratsbeschluss vom 10.11.2020)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. November 2020
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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