Hundesteuer Altenburg 2026

In Altenburg kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig.

Für Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Altenburg und Umgebung gilt auf Antrag ein Jahr lang der halbe Steuersatz.

Erster Hund70 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Altenburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund70 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund90 €
Gefährlicher Hund400 €

Als gefährlich gilt: Hunde, die nach dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren nach Wesenstest im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden (§ 3 Abs. 9 der Satzung); erster gefährlicher Hund 400 €, jeder weitere 600 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Altenburg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 70 € 700 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 240 € 2.400 €
1 gefährlicher Hund 400 € 4.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Altenburg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Altenburg an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Altenburg
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: halbjährlich am 15. Februar und 15. August; auf Antrag bis 30.11. ab Folgejahr als Jahresbetrag am 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und die Hunde anderswo versteuern
  • Hunde, die vorübergehend in Tierheimen von Tierschutz- und ähnlichen Vereinen untergebracht sind
  • Diensthunde von Polizei, Zoll, Bundesgrenzschutz und Ordnungsbehörden, wenn überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten
  • Hunde karitativer Vereine für deren Aufgaben
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Rettungshunde
  • Hunde in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnissen und ähnlichen Einrichtungen
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen
  • Abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern für ihre Berufsarbeit
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen
  • Keine Steuerfreiheit für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für ein Jahr für Hunde aus dem Vereinstierheim des Tierschutzvereins Altenburg und Umgebung e. V.
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Thüringen

Hundehaftpflicht
In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde, mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden; Nachweis gegenüber der Behörde per Versicherungsbescheinigung (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Mit dem Ersten Änderungsgesetz vom 12.02.2018 (GVBl. S. 1, in Kraft 21.02.2018) wurde die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt (Beißvorfall, Angriffslust, Hetzen usw.), § 3 Abs. 2; Widerlegung durch erneuten Wesenstest frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4). Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis (Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Chip), § 4. Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für festgestellte gefährliche Hunde (§ 11).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort; Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald gilt nach dem Thüringer Waldgesetz ganzjährig Leinenpflicht für alle Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden. Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an höchstens 2 m langer Leine und mit Maulkorb (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG); ausgenommen sind eingezäunte, gekennzeichnete Hundeauslaufflächen (Leine).
Sachkunde
Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch Tierarzt, Anzeige bei der Behörde, § 2 Abs. 4 ThürTierGefG i. V. m. ThürChipVO) und Nachweis der Haftpflicht per Bescheinigung. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; eine freiwillige Sachkundeprüfung kann per Hundesteuersatzung zu einer Steuerermäßigung führen (§ 5 Abs. 5).
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Thüringen

Altenburg im Vergleich

Altenburg liegt 14 € unter dem Median der 13 erfassten Städte in Thüringen (84 €). In Thüringen steht Altenburg auf Platz 4 von 13 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Altenburg Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Altenburg–70 €150 €
Zeitz 22 km 72 € 168 €
Gera 28 km 96 € 220,80 €
Zwickau 30 km 108 € 280 €
Grimma 34 km 60 € 150 €
Chemnitz 38 km 100 € 270 €
Median Thüringen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Altenburg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Altenburg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Altenburg 150 € im Jahr: 70 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Altenburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Altenburg 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Altenburg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Altenburg innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Altenburg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Altenburg nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15. Februar und 15. August; auf Antrag bis 30.11. ab Folgejahr als Jahresbetrag am 01.07.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Altenburg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Beschluss 254/06 vom 09.02.2006 in der Fassung der Änderung 776/18 vom 08.11.2018 (Amtsblatt 46/2018)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. November 2018
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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