Hundesteuer Crimmitschau 2026

In Crimmitschau kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Für Hunde aus Tierheimen gilt eine Befreiung im ersten Haltungsjahr, bei vorzeitiger Abgabe wird die Steuer nacherhoben.

Erster Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Crimmitschau

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund80 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 7 Abs. 2 und 3 der Satzung gemäß GefHundG und DVOGefHundG Sachsen sowie im Einzelfall durch die Kreispolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde; bei behördlich widerlegter Gefährlichkeitsvermutung gelten auf Antrag ab dem Folgemonat die normalen Steuersätze

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Crimmitschau?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 80 € 800 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Crimmitschau: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von 3 Monaten bei der Stadt Crimmitschau an. Hund in Crimmitschau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Crimmitschau gilt:
    • Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen mit Übernahmevertrag: erstes Haltungsjahr befreit; bei Abschaffung im ersten Jahr volle Steuer nachzuzahlen, außer bei Tod
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. Juli für das ganze Kalenderjahr; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Crimmitschau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Gewerbliche Hundehaltung einschließlich Zucht und Handel mit Gewinnerzielungsabsicht bei angemeldetem Gewerbe und Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
  • Aufenthalt bis zu zwei Monaten mit bereits bei Ankunft gehaltenen, in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerten Hunden
  • Blindenführhunde
  • Ausgebildete Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Therapie schwerbehinderter Personen (Grad der Behinderung 100 % und Merkzeichen H oder ärztliches Attest)
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Für den Forst- und Jagdschutz erforderliche Hunde von Forstbediensteten mit Dienstausweis und Jagdeignungs- oder Brauchbarkeitsprüfung
  • Hunde bestätigter Jagdaufseher mit Dienstausweis und Jagdeignungs- oder Brauchbarkeitsprüfung
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen mit Übernahmevertrag: erstes Haltungsjahr befreit; bei Abschaffung im ersten Jahr volle Steuer nachzuzahlen, außer bei Tod

Ermäßigt wird

  • 50 % für nachweislich im Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder Einzelwächter
  • 50 % für erforderliche Wachhunde an Wohn- und Geschäftsgebäuden, insbesondere bei mehr als 200 m Luftlinie Entfernung von geschlossener Bebauung (Satzungszusatz: weniger als 5 Häuser)
  • 50 % für Hunde mit erfolgreicher Rettungshundetauglichkeitsprüfung innerhalb von 12 Monaten vor dem in § 11 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt
  • 50 % für höchstens zwei geprüfte Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Crimmitschau im Vergleich

Crimmitschau liegt 4 € über dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen teilt sich Crimmitschau Platz 16 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Crimmitschau Platz 232 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Crimmitschau–80 €180 €
Werdau 9 km 84 € 180 €
Glauchau 11 km 54 € 138 €
Zwickau 13 km 108 € 280 €
Altenburg 20 km 70 € 150 €
Greiz 22 km 72 € 162 €
Median Sachsen–76 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Crimmitschau

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Crimmitschau für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Crimmitschau 180 € im Jahr: 80 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Crimmitschau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Crimmitschau 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Crimmitschau anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Crimmitschau innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von 3 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Crimmitschau befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Crimmitschau gilt: Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen mit Übernahmevertrag: erstes Haltungsjahr befreit; bei Abschaffung im ersten Jahr volle Steuer nachzuzahlen, außer bei Tod.

Wann ist die Hundesteuer in Crimmitschau fällig?

Die Hundesteuersatzung von Crimmitschau nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. Juli für das ganze Kalenderjahr; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Großen Kreisstadt Crimmitschau vom 11.12.2025, rechtsbereinigte Fassung mit 1. Änderungssatzung vom 25.06.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
25. Juni 2026
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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