Hundesteuer Zwickau 2026

In Zwickau richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 108 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 140 €, zusammen 280 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 152 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Hunde aus von der Stadt unterstützten Tierheimen sind im ersten Haltungsjahr steuerfrei (nicht für gefährliche Hunde).

Ein Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen280 €pro Jahr
Gefährlicher Hund720 €pro Jahr

Steuersätze in Zwickau

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2025
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund108 €108 €
2 Hunde140 €280 €
3 oder mehr Hunde152 €456 € (bei 3)
Gefährlicher Hund720 €

Wichtig: In Zwickau gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung: u. a. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, Mastin Espanol, Staffordshire Bull Terrier, Dogo Argentino, Bandog, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, American Bulldog, Kaukasischer Owtscharka und Kreuzungen sowie im Einzelfall aggressive Hunde

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die vorübergehend in Tierheimen von Tierschutz- und ähnlichen Vereinen untergebracht sind
  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten usw. in der für Forst-, Feld- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl
  • Blindenführhunde sowie Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfebedürftiger Personen dienen
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern für ihre Berufsarbeit
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde aus von der Stadt unterstützten Tierheimen: erstes Haltungsjahr befreit (nicht für gefährliche Hunde; bei Abgabe im ersten Jahr volle Nachzahlung, außer bei Tod des Hundes)

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellten
  • 50 % für höchstens die Hälfte der regelmäßig bei nationalen oder internationalen Wettkämpfen startenden Hunde von Mitgliedern eines Zwickauer Vereins im Kreissportbund
  • 50 % für höchstens zwei Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagderlaubnis
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Zwickau anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Zwickau abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahresvorauszahlung möglich
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Zwickau im Vergleich

Zwickau liegt 3 € über dem Median der 6 erfassten Städte in Sachsen (105 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Zwickau Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Zwickau–108 €280 €
Chemnitz 33 km 100 € 270 €
Gera 34 km 96 € 220,80 €
Plauen 35 km 80 € 199 €
Jena 68 km 102 € 222 €
Leipzig 69 km 150 € 300 €
Median Sachsen–105 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Zwickau vom 04.03.2016 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 03.12.2024 (Elektronisches Amtsblatt 27/2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
3. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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