Hundesteuer Glauchau 2026
Stand: Satzung vom 24. November 2005, geprüft am 4. Oktober 2026
In Glauchau kostet der erste Hund 54 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 390 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2006.
Neben gefährlichen Hunden gehaltene andere Hunde zählen als zweiter oder weiterer Hund.
Steuersätze in Glauchau
| Erster Hund | 54 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 96 € |
| Gefährlicher Hund | 390 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 der Satzung; Gefährlichkeitsvermutung für American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen sowie behördlich als gefährlich festgestellte Hunde; erhöhter Satz nach Vollendung des 6. Lebensmonats
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Glauchau?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 54 € | 540 € |
| 2 Hunde | 138 € | 1.380 € |
| 3 Hunde | 234 € | 2.340 € |
| 1 gefährlicher Hund | 390 € | 3.900 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Glauchau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 3 Wochen nach Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten 3 Wochen des Folgemonats; eigener Nachwuchs innerhalb von 3 Monaten nach Geburt; Pflege, Verwahrung oder Anlernen nach § 3 Abs. 3 innerhalb von 3 Wochen nach Überschreiten von 2 Monaten bei der Stadt Glauchau an. Hund in Glauchau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Glauchau
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 54 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15. Mai; bei Beginn der Steuerpflicht nach dem 15. Mai erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Glauchau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis 2 Monate bei nachgewiesener Versteuerung oder Steuerbefreiung in einer anderen deutschen Gemeinde
- Vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebrachte Hunde bei ordnungsgemäßer Buchführung
- Diensthunde von Polizei, Hilfspolizei, Zoll und Ordnungsbehörden bei überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
- Hunde im Eigentum von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband ausschließlich für deren Aufgaben
- Hunde in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnissen und ähnlichen Einrichtungen für deren Aufgaben
- Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, außer Tierversuchen
- Für den Forst- oder Jagdschutz erforderliche Gebrauchshunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und bestätigten Jagdaufsehern
- Blindenführhunde
- Ausgebildete Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Herdenbewachung in der benötigten Anzahl
- Selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von 6 Monaten (§ 11 Abs. 2)
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst
- 50 % für höchstens 2 Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein
- Zwingersteuer: 84 € je Zwinger bei mindestens 2 zuchttauglichen Hunden gleicher Rasse, darunter einer Hündin, Zuchtbucheintrag, ordnungsgemäßen Aufzeichnungen und einem Wurf alle 2 Jahre
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Glauchau im Vergleich
Glauchau liegt 22 € unter dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen steht Glauchau auf Platz 5 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Glauchau Platz 70 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Glauchau | – | 54 € | 138 € |
| Crimmitschau | 11 km | 80 € | 180 € |
| Zwickau | 12 km | 108 € | 280 € |
| Werdau | 15 km | 84 € | 180 € |
| Limbach-Oberfrohna | 16 km | 38,50 € | 98,50 € |
| Altenburg | 20 km | 70 € | 150 € |
| Median Sachsen | – | 76 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Glauchau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Glauchau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Glauchau 138 € im Jahr: 54 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Glauchau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Glauchau 390 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 54 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Glauchau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Glauchau innerhalb von 3 Wochen nach Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten 3 Wochen des Folgemonats; eigener Nachwuchs innerhalb von 3 Monaten nach Geburt; Pflege, Verwahrung oder Anlernen nach § 3 Abs. 3 innerhalb von 3 Wochen nach Überschreiten von 2 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Glauchau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Glauchau nennt als Fälligkeit: jährlich am 15. Mai; bei Beginn der Steuerpflicht nach dem 15. Mai erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Großen Kreisstadt Glauchau vom 24.11.2005
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 24. November 2005
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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