Hundesteuer Glauchau 2026

In Glauchau kostet der erste Hund 54 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 390 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2006.

Neben gefährlichen Hunden gehaltene andere Hunde zählen als zweiter oder weiterer Hund.

Erster Hund54 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen138 €pro Jahr
Gefährlicher Hund390 €pro Jahr

Steuersätze in Glauchau

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2006
Erster Hund54 €
Zweiter Hund84 €
Jeder weitere Hund96 €
Gefährlicher Hund390 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 der Satzung; Gefährlichkeitsvermutung für American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen sowie behördlich als gefährlich festgestellte Hunde; erhöhter Satz nach Vollendung des 6. Lebensmonats

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Glauchau?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 54 € 540 €
2 Hunde 138 € 1.380 €
3 Hunde 234 € 2.340 €
1 gefährlicher Hund 390 € 3.900 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Glauchau: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 3 Wochen nach Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten 3 Wochen des Folgemonats; eigener Nachwuchs innerhalb von 3 Monaten nach Geburt; Pflege, Verwahrung oder Anlernen nach § 3 Abs. 3 innerhalb von 3 Wochen nach Überschreiten von 2 Monaten bei der Stadt Glauchau an. Hund in Glauchau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Glauchau
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 54 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15. Mai; bei Beginn der Steuerpflicht nach dem 15. Mai erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Glauchau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis 2 Monate bei nachgewiesener Versteuerung oder Steuerbefreiung in einer anderen deutschen Gemeinde
  • Vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebrachte Hunde bei ordnungsgemäßer Buchführung
  • Diensthunde von Polizei, Hilfspolizei, Zoll und Ordnungsbehörden bei überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
  • Hunde im Eigentum von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband ausschließlich für deren Aufgaben
  • Hunde in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnissen und ähnlichen Einrichtungen für deren Aufgaben
  • Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, außer Tierversuchen
  • Für den Forst- oder Jagdschutz erforderliche Gebrauchshunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und bestätigten Jagdaufsehern
  • Blindenführhunde
  • Ausgebildete Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Herdenbewachung in der benötigten Anzahl
  • Selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von 6 Monaten (§ 11 Abs. 2)

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst
  • 50 % für höchstens 2 Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein
  • Zwingersteuer: 84 € je Zwinger bei mindestens 2 zuchttauglichen Hunden gleicher Rasse, darunter einer Hündin, Zuchtbucheintrag, ordnungsgemäßen Aufzeichnungen und einem Wurf alle 2 Jahre

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Glauchau im Vergleich

Glauchau liegt 22 € unter dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen steht Glauchau auf Platz 5 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Glauchau Platz 70 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Glauchau–54 €138 €
Crimmitschau 11 km 80 € 180 €
Zwickau 12 km 108 € 280 €
Werdau 15 km 84 € 180 €
Limbach-Oberfrohna 16 km 38,50 € 98,50 €
Altenburg 20 km 70 € 150 €
Median Sachsen–76 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Glauchau

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Glauchau für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Glauchau 138 € im Jahr: 54 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Glauchau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Glauchau 390 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 54 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Glauchau anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Glauchau innerhalb von 3 Wochen nach Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten 3 Wochen des Folgemonats; eigener Nachwuchs innerhalb von 3 Monaten nach Geburt; Pflege, Verwahrung oder Anlernen nach § 3 Abs. 3 innerhalb von 3 Wochen nach Überschreiten von 2 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Glauchau fällig?

Die Hundesteuersatzung von Glauchau nennt als Fälligkeit: jährlich am 15. Mai; bei Beginn der Steuerpflicht nach dem 15. Mai erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Großen Kreisstadt Glauchau vom 24.11.2005
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. November 2005
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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