Hundesteuer Werdau 2026
Stand: Satzung vom 29. Oktober 2015, geprüft am 4. Oktober 2026
In Werdau kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 540 € fällig.
Ein bestandener Wesenstest senkt die Steuer für gefährliche Hunde nicht.
Steuersätze in Werdau
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 96 € |
| Jeder weitere Hund | 96 € |
| Gefährlicher Hund | 540 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 9 der Satzung, insbesondere American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie im Einzelfall polizeilich als gefährlich festgestellte Hunde; ein Wesenstest bleibt steuerlich unberücksichtigt
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Werdau?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 276 € | 2.760 € |
| 1 gefährlicher Hund | 540 € | 5.400 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Werdau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von 3 Monaten bei der Stadt Werdau an. Hund in Werdau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Werdau
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15. Februar; bei unterjährigem Beginn der Steuerpflicht ist der Teilbetrag mit Beginn der Steuerpflicht fällig.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Werdau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 100 und Merkzeichen H
- Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
Ermäßigt wird
- 48 € jährlich für Wachhunde an Wohn- und Geschäftsgebäuden mehr als 200 m Luftlinie von einer geschlossenen Ansiedlung entfernt
- 48 € jährlich für Hunde, die ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder Einzelwächter im Wachdienst benötigt
- Zwingersteuer auf Antrag: 96 € jährlich für eingetragene Zuchten mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin; Zuchtnachweis innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erforderlich, keine gefährlichen Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Werdau im Vergleich
Werdau liegt 8 € über dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen teilt sich Werdau Platz 20 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Werdau Platz 254 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Werdau | – | 84 € | 180 € |
| Zwickau | 8 km | 108 € | 280 € |
| Crimmitschau | 9 km | 80 € | 180 € |
| Glauchau | 15 km | 54 € | 138 € |
| Greiz | 15 km | 72 € | 162 € |
| Gera | 26 km | 96 € | 220,80 € |
| Median Sachsen | – | 76 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Werdau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Werdau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Werdau 180 € im Jahr: 84 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Werdau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Werdau 540 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Werdau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Werdau innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von 3 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Werdau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Werdau nennt als Fälligkeit: jährlich am 15. Februar; bei unterjährigem Beginn der Steuerpflicht ist der Teilbetrag mit Beginn der Steuerpflicht fällig.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Werdau vom 04.11.2004, rechtsbereinigte Fassung mit Änderungen vom 27.11.2008 und 29.10.2015
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 29. Oktober 2015
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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