Hundesteuer Werdau 2026

In Werdau kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 540 € fällig.

Ein bestandener Wesenstest senkt die Steuer für gefährliche Hunde nicht.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund540 €pro Jahr

Steuersätze in Werdau

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund84 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund96 €
Gefährlicher Hund540 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 9 der Satzung, insbesondere American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie im Einzelfall polizeilich als gefährlich festgestellte Hunde; ein Wesenstest bleibt steuerlich unberücksichtigt

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Werdau?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 276 € 2.760 €
1 gefährlicher Hund 540 € 5.400 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Werdau: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von 3 Monaten bei der Stadt Werdau an. Hund in Werdau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Werdau
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15. Februar; bei unterjährigem Beginn der Steuerpflicht ist der Teilbetrag mit Beginn der Steuerpflicht fällig.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Werdau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 100 und Merkzeichen H
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl

Ermäßigt wird

  • 48 € jährlich für Wachhunde an Wohn- und Geschäftsgebäuden mehr als 200 m Luftlinie von einer geschlossenen Ansiedlung entfernt
  • 48 € jährlich für Hunde, die ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder Einzelwächter im Wachdienst benötigt
  • Zwingersteuer auf Antrag: 96 € jährlich für eingetragene Zuchten mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin; Zuchtnachweis innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erforderlich, keine gefährlichen Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Werdau im Vergleich

Werdau liegt 8 € über dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen teilt sich Werdau Platz 20 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Werdau Platz 254 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Werdau–84 €180 €
Zwickau 8 km 108 € 280 €
Crimmitschau 9 km 80 € 180 €
Glauchau 15 km 54 € 138 €
Greiz 15 km 72 € 162 €
Gera 26 km 96 € 220,80 €
Median Sachsen–76 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Werdau

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Werdau für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Werdau 180 € im Jahr: 84 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Werdau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Werdau 540 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Werdau anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Werdau innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters von 3 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Werdau fällig?

Die Hundesteuersatzung von Werdau nennt als Fälligkeit: jährlich am 15. Februar; bei unterjährigem Beginn der Steuerpflicht ist der Teilbetrag mit Beginn der Steuerpflicht fällig.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Werdau vom 04.11.2004, rechtsbereinigte Fassung mit Änderungen vom 27.11.2008 und 29.10.2015
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
29. Oktober 2015
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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