Hundesteuer Gera 2026
In Gera kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 124,80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 672 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. März 2018.
Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220,80 €pro Jahr
Gefährlicher Hund672 €pro Jahr
Steuersätze in Gera
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 124,80 € |
| Jeder weitere Hund | 153,60 € |
| Gefährlicher Hund | 672 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 220,80 €, drei Hunde 374,40 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Hunde i. S. d. § 3 Abs. 2 ThürTierGefG (von der Behörde nach Wesenstest im Einzelfall als gefährlich festgestellt)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde für Schutz, Führung und Hilfe blinder, hochgradig sehbehinderter, gehörloser, hochgradig schwerhöriger oder hilfloser Personen (Merkzeichen G, aG, B, H, Bl, Gl oder RF)
- Sanitäts- und Rettungshunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband
- Jagdlich brauchbare Diensthunde von Forstbediensteten, Privatforstdienst oder bestätigten Jagdaufsehern
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
- Hunde in gewerblichen Tierhandlungen
- Zuchthunde in gewerblicher Hundezucht mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 TierSchG
- Therapie- oder Besuchshunde mit anerkannter Ausbildung und regelmäßigem, jährlich bestätigtem Einsatz
- Befreiungen längstens für zwei Jahre; nicht für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund in bewohnten Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Grundstück entfernt liegen
- Ein Zwölftel des Jahresbetrags je Hund bei Nachweis einer Sachkundeprüfung nach § 5 ThürTierGefG (nicht für gefährliche Hunde)
- 50 % für Jagdhunde von Jagdscheininhabern mit Brauchbarkeitsprüfung
- Ermäßigungen längstens für zwei Jahre; nicht für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, nach Vereinbarung zum 1. Juli
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Thüringen
- Hundehaftpflicht
- In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde, mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden; Nachweis gegenüber der Behörde per Versicherungsbescheinigung (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Mit dem Ersten Änderungsgesetz vom 12.02.2018 (GVBl. S. 1, in Kraft 21.02.2018) wurde die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt (Beißvorfall, Angriffslust, Hetzen usw.), § 3 Abs. 2; Widerlegung durch erneuten Wesenstest frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4). Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis (Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Chip), § 4. Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für festgestellte gefährliche Hunde (§ 11).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort; Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald gilt nach dem Thüringer Waldgesetz ganzjährig Leinenpflicht für alle Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden. Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an höchstens 2 m langer Leine und mit Maulkorb (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG); ausgenommen sind eingezäunte, gekennzeichnete Hundeauslaufflächen (Leine).
- Sachkunde
- Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch Tierarzt, Anzeige bei der Behörde, § 2 Abs. 4 ThürTierGefG i. V. m. ThürChipVO) und Nachweis der Haftpflicht per Bescheinigung. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; eine freiwillige Sachkundeprüfung kann per Hundesteuersatzung zu einer Steuerermäßigung führen (§ 5 Abs. 5).
- Rechtsgrundlage
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Gera im Vergleich
Gera liegt 3 € unter dem Median der 4 erfassten Städte in Thüringen (99 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Gera Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gera | – | 96 € | 220,80 € |
| Zwickau | 34 km | 108 € | 280 € |
| Jena | 35 km | 102 € | 222 € |
| Plauen | 42 km | 80 € | 199 € |
| Weimar | 54 km | 60 € | 132 € |
| Leipzig | 55 km | 150 € | 300 € |
| Median Thüringen | – | 99 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Gera (Lesefassung inkl. Änderungssatzung, Ausfertigung 11.08.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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