Hundesteuer Gera 2026

In Gera kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 124,80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 672 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. März 2018.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220,80 €pro Jahr
Gefährlicher Hund672 €pro Jahr

Steuersätze in Gera

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. März 2018
Erster Hund96 €
Zweiter Hund124,80 €
Jeder weitere Hund153,60 €
Gefährlicher Hund672 €

Zusammen kosten zwei Hunde 220,80 €, drei Hunde 374,40 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Hunde i. S. d. § 3 Abs. 2 ThürTierGefG (von der Behörde nach Wesenstest im Einzelfall als gefährlich festgestellt)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde für Schutz, Führung und Hilfe blinder, hochgradig sehbehinderter, gehörloser, hochgradig schwerhöriger oder hilfloser Personen (Merkzeichen G, aG, B, H, Bl, Gl oder RF)
  • Sanitäts- und Rettungshunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband
  • Jagdlich brauchbare Diensthunde von Forstbediensteten, Privatforstdienst oder bestätigten Jagdaufsehern
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
  • Hunde in gewerblichen Tierhandlungen
  • Zuchthunde in gewerblicher Hundezucht mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 TierSchG
  • Therapie- oder Besuchshunde mit anerkannter Ausbildung und regelmäßigem, jährlich bestätigtem Einsatz
  • Befreiungen längstens für zwei Jahre; nicht für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund in bewohnten Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Grundstück entfernt liegen
  • Ein Zwölftel des Jahresbetrags je Hund bei Nachweis einer Sachkundeprüfung nach § 5 ThürTierGefG (nicht für gefährliche Hunde)
  • 50 % für Jagdhunde von Jagdscheininhabern mit Brauchbarkeitsprüfung
  • Ermäßigungen längstens für zwei Jahre; nicht für gefährliche Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, nach Vereinbarung zum 1. Juli
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Thüringen

Hundehaftpflicht
In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde, mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden; Nachweis gegenüber der Behörde per Versicherungsbescheinigung (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Mit dem Ersten Änderungsgesetz vom 12.02.2018 (GVBl. S. 1, in Kraft 21.02.2018) wurde die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt (Beißvorfall, Angriffslust, Hetzen usw.), § 3 Abs. 2; Widerlegung durch erneuten Wesenstest frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4). Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis (Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Chip), § 4. Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für festgestellte gefährliche Hunde (§ 11).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort; Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald gilt nach dem Thüringer Waldgesetz ganzjährig Leinenpflicht für alle Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden. Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an höchstens 2 m langer Leine und mit Maulkorb (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG); ausgenommen sind eingezäunte, gekennzeichnete Hundeauslaufflächen (Leine).
Sachkunde
Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch Tierarzt, Anzeige bei der Behörde, § 2 Abs. 4 ThürTierGefG i. V. m. ThürChipVO) und Nachweis der Haftpflicht per Bescheinigung. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; eine freiwillige Sachkundeprüfung kann per Hundesteuersatzung zu einer Steuerermäßigung führen (§ 5 Abs. 5).
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Thüringen

Gera im Vergleich

Gera liegt 3 € unter dem Median der 4 erfassten Städte in Thüringen (99 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Gera Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Gera–96 €220,80 €
Zwickau 34 km 108 € 280 €
Jena 35 km 102 € 222 €
Plauen 42 km 80 € 199 €
Weimar 54 km 60 € 132 €
Leipzig 55 km 150 € 300 €
Median Thüringen–99 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Gera (Lesefassung inkl. Änderungssatzung, Ausfertigung 11.08.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. August 2026
Zuletzt geprüft
28. September 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.