Hundesteuer Greiz 2026

In Greiz kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 420 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Nach bestandener Begleithundeprüfung bei einem von FCI oder VDH anerkannten Verein ist der Hund auf Antrag im Folgejahr einmalig je Hund und Halter steuerfrei.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen162 €pro Jahr
Gefährlicher Hund420 €pro Jahr

Steuersätze in Greiz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund72 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund114 €
Gefährlicher Hund420 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 5 und 6: Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie durch Gesetz, Verordnung oder behördlichen Verwaltungsakt als gefährlich bestimmte Hunde. Erster gefährlicher Hund 420 €, jeder weitere 558 €. Für Hunde nach Abs. 5 gilt bei nachgewiesener erfolgreicher Sachkundeprüfung bezogen auf diesen Hund der normale Steuersatz; dies gilt nicht für Hunde nach Abs. 6.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Greiz?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 162 € 1.620 €
3 Hunde 276 € 2.760 €
1 gefährlicher Hund 420 € 4.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Greiz: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tage nach Anschaffung oder Zuzug mit einem über vier Monate alten Hund bei der Stadt Greiz an. Hund in Greiz anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Greiz
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: Ab 72 € Jahressteuer vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; unter 72 € am 1. Juli. Auf Antrag bis 1. November für die Folgejahre Einmalzahlung am 1. Juli. Bei unterjährigem Beginn einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Greiz abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Greiz

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2024[1] 72 € 90 € 420 €
1.1.2017 bis 31.12.2023[2] 60 € 84 € 408 €
  1. Hundesteuersatzung der Stadt Greiz vom 20.10.2016 in Verbindung mit der 1. Änderungssatzung vom 16.11.2023
  2. Hundesteuersatzung der Stadt Greiz vom 20.10.2016

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, Arbeiter-Samariterbund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband ausschließlich für deren Aufgaben
  • Für Blinde, hochgradig Sehbehinderte, Gehörlose, hochgradig Schwerhörige oder völlig Hilflose im Sinne des Schwerbehindertenrechts unentbehrliche Hunde
  • Zur Bewachung von Herden notwendige Hunde
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde im Folgejahr einer bestandenen Begleithundeprüfung bei einem von FCI oder VDH anerkannten Verein: einmalig je Hund und Halter
  • Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern überwiegend oder ausschließlich für Jagd oder Jagd- und Forstschutz mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung oder vergleichbarer Prüfung

Ermäßigt wird

  • 50 % je Hund einer Rasse für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden dieser Rasse, darunter eine Hündin; anerkanntes Stamm- oder Zuchtbuch und mindestens alle zwei Jahre ein Wurf erforderlich; nicht für gefährliche Hunde
  • Normaler Steuersatz für Rassehunde und Kreuzungen nach § 3 Abs. 5 bei erfolgreicher Sachkundeprüfung bezogen auf diesen Hund; nicht bei Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 6

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Thüringen

Hundehaftpflicht
In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Der Halter jedes Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5). Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde (§ 13 Abs. 2). Für Personen ohne Wohnung in Thüringen, die sich höchstens zwei Monate mit einem gefährlichen Hund im Land aufhalten, gilt die Pflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr. Die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) wurde 2018 gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach Beißattacken oder anderem aggressiven Verhalten (§ 3 Abs. 2). Die Gefährlichkeit kann auf Antrag durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden, frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. Die Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, ganzjährig an der Leine zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG). In einem Jagdbezirk ist es eine Ordnungswidrigkeit, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (§ 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG). Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m langer Leine mit Maulkorb zu führen (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit festem Zeitraum gibt es im Wald- und Jagdgesetz nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können weitere Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis (§ 4). Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde durch eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen (§ 5 Abs. 1). Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde.
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Thüringen

Greiz im Vergleich

Greiz liegt 3 € unter dem Median der 23 erfassten Städte in Thüringen (75 €). In Thüringen teilt sich Greiz Platz 9 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Greiz Platz 170 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Greiz–72 €162 €
Werdau 15 km 84 € 180 €
Plauen 18 km 80 € 199 €
Crimmitschau 22 km 80 € 180 €
Zwickau 22 km 108 € 280 €
Gera 26 km 96 € 220,80 €
Median Thüringen–75 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Greiz

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Greiz für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Greiz 162 € im Jahr: 72 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Greiz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Greiz 420 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Greiz anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Greiz innerhalb von 14 Tage nach Anschaffung oder Zuzug mit einem über vier Monate alten Hund anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Greiz fällig?

Die Hundesteuersatzung von Greiz nennt als Fälligkeit: Ab 72 € Jahressteuer vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; unter 72 € am 1. Juli. Auf Antrag bis 1. November für die Folgejahre Einmalzahlung am 1. Juli. Bei unterjährigem Beginn einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Greiz vom 20.10.2016 in Verbindung mit der 1. Änderungssatzung vom 16.11.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. November 2023
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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