Hundesteuer Plauen 2026
In Plauen kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 119 €. Die Sätze gelten seit dem 7. März 2015.
Hunde aus Plauener Tierheimen sind bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Jahres steuerfrei.
Erster Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen199 €pro Jahr
Steuersätze in Plauen
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 119 € |
| Jeder weitere Hund | 158 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 199 €, drei Hunde 357 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und anderswo versteuern
- Hunde, die vorübergehend in Tierheimen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Blindenführhunde und Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfebedürftiger Personen dienen
- Diensthunde von Landes- und Bundesbehörden, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
- Herdengebrauchshunde (Hütehunde) in der erforderlichen Anzahl
- Abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern für die Berufsarbeit
- Hunde aus Tierheimen der Stadt Plauen: bis 31.12. des auf den Erwerb folgenden Jahres befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund bei Bezug laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellten
- Zwingersteuer für eingetragene Züchter: 119 € je Zwinger; selbstgezogene Hunde im Zwinger bis 6 Monate steuerfrei
- Gewerbliche Hundehändler versteuern auf Antrag nur zwei Hunde zum Satz für den zweiten Hund
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Fällig: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)
Plauen im Vergleich
Plauen liegt 25 € unter dem Median der 6 erfassten Städte in Sachsen (105 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Plauen Platz 28 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Plauen | – | 80 € | 199 € |
| Zwickau | 35 km | 108 € | 280 € |
| Gera | 42 km | 96 € | 220,80 € |
| Jena | 62 km | 102 € | 222 € |
| Chemnitz | 67 km | 100 € | 270 € |
| Bayreuth | 73 km | 75 € | 150 € |
| Median Sachsen | – | 105 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Plauen vom 04.03.2015 (Mitteilungsblatt Nr. 3 vom 06.03.2015)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 4. März 2015
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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