Hundesteuer Hof 2026

In Hof kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Hunde aus dem Tierheim Erlalohe sind ein Jahr lang steuerfrei.

Erster Hund75 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen175 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Hof

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund75 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen; keine Ermäßigung und keine Züchtersteuer

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hof?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 75 € 750 €
2 Hunde 175 € 1.750 €
3 Hunde 275 € 2.750 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Hof: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Hof an. Hund in Hof anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Hof gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Erlalohe des Tierschutzvereins Hof und Umgebung e. V.: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 75 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. März; bei Beginn im Laufe des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Hof abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesverband für den Selbstschutz für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Zertifizierte Therapie- oder Besuchshunde, die ausschließlich gemeinnützig in sozialen Einrichtungen eingesetzt werden
  • Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der bayerischen Bereitschaftsstaffel
  • Hunde aus dem Tierheim Erlalohe des Tierschutzvereins Hof und Umgebung e. V.: 1 Jahr befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Hof im Vergleich

Hof liegt 10 € über dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Hof Platz 32 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Hof Platz 128 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Hof–75 €175 €
Plauen 25 km 80 € 199 €
Kulmbach 40 km 40 € 90 €
Bayreuth 48 km 75 € 150 €
Saalfeld/Saale 54 km 60 € 160 €
Zwickau 61 km 108 € 280 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hof

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hof für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Hof 175 € im Jahr: 75 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Hof einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hof 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Hof anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Hof innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Hof befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Hof gilt: Hunde aus dem Tierheim Erlalohe des Tierschutzvereins Hof und Umgebung e. V.: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Hof fällig?

Die Hundesteuersatzung von Hof nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. März; bei Beginn im Laufe des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Hof vom 09. Dezember 1980, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 06. Oktober 2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
6. Oktober 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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